Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. August 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Fahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) am 6. Jänner 2003 um 15.00 Uhr in R einem Organ der Straßenaufsicht das Schaublatt des letzten Tages der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren sei, nicht vorgelegt. Er habe eine Übertretung gemäß § 134 Abs. 1 KFG iVm Art. 15 Abs. 7 EG-VO 3821... mehr lesen...
Index: E3R E07204010E3R E07204020E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs7;61990CJ0158 Nijs und Transport Vanschoonbeek-Matterne VORAB;KFG 1967 §134 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0269 E 30. Jänner 2004 RS 2(Hier: Die Annahme der belBeh, der Besch sei zur Vorlage eines entsprechenden Schaublattes für den letzten Tag der der Kontroll... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E06202030E3R E07202000E3R E07203000E3R E07204010E3R E0720402090/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art5;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 13. Juli 2001 wurde dem Beschwerdeführer in Punkt b) zur Last gelegt, er habe am 19. Oktober 2000 um 08.20 Uhr bei einer Verkehrskontrolle und einer Überprüfung der Schaublätter bei Anthering auf der B 158 bei km 15,2 in Richtung Oberndorf als Lenker des nach dem Kennzeichen bestimmten Sattelzugfahrzeuges "b) als Fahrer die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes nicht ordnungsgemäß betätigt, damit die Lenkzeiten, alle son... mehr lesen...
Mit den oben zitierten drei Bescheiden der belangten Behörde wurde den gegen die jeweiligen Straferkenntnisse der Behörde erster Instanz, betreffend Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretungen des § 1 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 und 3 Z. 1 FSG sowie des § 36 lit. a i.V.m. § 134 Abs. 1 KFG vom Beschwerdeführer gegen die Verhängung von Freiheitsstrafen erhobenen Berufungen insoweit Folge gegeben, als hinsichtlich der Übertretungen des FSG nunmehr Geldstrafen von jeweils S 20... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §36 lita;VStG §11; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/02/0026
2004/02/0027
Rechtssatz: Da der Besch sowohl hinsichtlich der Übertretungen des § 1 Abs. 3 iVm § 37 Abs. 1 und 3 Z. 1 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Oktober 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, wie dies anlässlich einer Verkehrskontrolle am 5. November 2000 um 14.00 Uhr auf der Tauernautobahn an einem näher angeführten Ort anhand der Schaublätter festgestellt worden sei, dem zuständigen Kontrollbeamten auf Verlang... mehr lesen...
Index: E3R E07204010E3R E07204020E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs7;61990CJ0158 Nijs und Transport Vanschoonbeek-Matterne VORAB;KFG 1967 §134 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der EuGH hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-158/90, Sammlung der Rechtsprechung 1991, Seite I- 06035, zur Regelung des Art. 15 Abs. ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E07204010E3R E0720402090/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art1 Z3;31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs7;31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art2;EURallg;KFG 1967 §134 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/02/0056 E 15. Dezember 2000 RS 2(Hier nur zweiter Satz; Bf ist Pensionist, der nur gelegentlich im ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 2. September 1999 gegen 7.50 Uhr als Lenker eines näher bestimmten Kraftfahrzeuges mit deutschem Kennzeichen in "Salzburg, Mirabellplatz - Kreuzung Dreifaltigkeitsgasse, kurz vor der Einfahrt in die Dreifaltigkeitsgasse, 1. die Anordnung eines Organs der Straßenaufsicht für die Benützung der Straße nicht befolgt, indem Sie die vom Straßenaufsichtsorgan erteilte po... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs1;FSG 1997 §37 Abs1;KFG 1967 §102 Abs5 litb idF 1997/I/121;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1993/456;StVO 1960 §52 lita Z2 idF 1964/204;StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1998/I/092;StVO 1960 §99 Abs3 litj idF 1998/I/092;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurde... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 27. Juni 2001 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe am 23. Oktober 2000 um 10.27 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten LKW mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Anhänger "(10 km/h-Tafel)" auf der B 168, im Gemeindegebiet von Uttendorf auf Höhe Straßenkilometer 18,75 in Fahrtrichtung Mittersill gelenkt und dabei die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger von 10 k... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe als Zulassungsbesitzerin eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw auf schriftliches Verlangen der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 18. Dezember 2000, zugestellt am 20. Dezember 2000, binnen zwei Wochen ab Zustellung keine Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 11. Oktober 2000 um 13.35 Uhr im Gemeindegebiet von Puch auf der A 10 Tauernautobahn bei Strkm 10,9... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Ob die Behörde durch die von der Beschwerdeführerin erteilte Auskunft in der Lage gewesen wäre, auf Grund amtswegiger Ermittlungen den tatsächlichen Lenker auszuforschen, ist für die Strafbemessung unerheblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KDV 1967 §58 Abs1 Z2 lita;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §134 Abs3a idF 1998/I/146;VStG §24;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit dem im angefochtenen Bescheid geänderten
Spruch: wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, VOR der in der "Aufforderung zur Rechtfertigung" und im erstinstanzlichen Straferkenntnis genannten Zeit und VOR dem d... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23. Jänner 2002 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, am 24. Oktober 2001 um 4.48 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Innsbruck ein dem polizeilichen Kennzeichen nach umschriebenes Fahrzeug als Zulassungsbesitzer dieses Fahrzeuges einer Person zum Lenken überlassen zu haben, obwohl diese keine gültige Lenkberechtigung für die Klasse B besessen habe; die Beschwerdeführerin habe dadurch § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das "Überlassen" des "Lenkens" iSd § 103 Abs. 1 Z. 3 lit. a KFG 1967 muss zumindest mit bedingtem Vorsatz (vgl. § 5 Abs. 1 erster Satz VStG) geschehen. Der Zulassungsbesitzer muss zumindest ernsthaft mit der Möglichkeit gerechnet und diese billigend in Kauf genommen haben (Hinweis E ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. April 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es sei am 19. Februar 2000 im Gemeindegebiet B, B 9, Richtung B, Ausreisekontrolle, Grenzkontrollstelle B, festgestellt worden, dass er als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten, in Deutschland zugelassenen Sattelzugfahrzeuges und Sattelanhängers 1. ... b) die tägliche Ruhezeit von neun, elf bzw. zwölf Stunden innerhalb von 2... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E07204010E3R E07204020001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren69/02 Arbeitsrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art2 Abs2;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art5;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7;3198... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E0720402090/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art2 Abs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;EURallg;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1997/I/103;KFG 1967 §134 Abs1a idF 1997/I/103; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0103 E 29. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen dazu,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges der Bezirkshauptmannschaft Oberwart auf ihr schriftliches Verlangen vom 21. Juli 1999 nicht binnen zwei Wochen nach der am 23. Juli 1999 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft darüber erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug am 26. Mai 1999 um 17.45 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0434 E 22. März 2000 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen iSd § 103 Abs 2 KFG ist für sich allein nicht unter Strafe gestellt (Hinweis E 13.1.1988, 87/03/0193). Der Frage, wo d... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 10. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Inhaber einer Fahrschule in Landeck vorsätzlich veranlasst, dass der Fahrlehrer H.L. jedenfalls in der Zeit vom 4. Oktober 1996 bis 28. Juli 1997 in seiner Fahrschule wiederholt den theoretischen Fahrschulunterricht für den Führerschein der "Gruppe A (Al)" teils im Unterrichtsraum im Fahrschulgebäude in Landeck und teils auf dem Übungsplatz in ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs1;KFG 1967 §108 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;MRK Art7;VStG §1 Abs1;VStG §7;VwGG §13;
Rechtssatz: Im KFG 1967 fehlt eine klare gesetzliche Vorschrift, derzufolge die im § 108 Abs. 2 KFG 1967 genannten im Rahmen einer Fahrschule tätigen Personen dort lediglich im ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 17. März 1999 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 21. Februar 1998 um 16.45 Uhr im Gemeindegebiet St. Johann i. d.H., auf der A 2, bei Strkm 113,0 in Richtung Wien, als Lenker eines LKW-Zuges mit (näher bestimmten) deutschen Kennzeichen 1) innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden eingehalten, jedoch habe keine der Ruhezeiten 8 Stunden zusammenhängend... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E07204020E6J69/02 Arbeitsrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art2 Abs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;61992CJ0313 Van Swieten VORAB;AETR;EURallg;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1997/I/103;KFG 1967 §134 Abs1a idF 1997/I/103;
Rechtssatz: Im Urteil vom 2. Juni 1994, Rs C-3... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E0720402090/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art2 Abs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;EURallg;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1997/I/103;KFG 1967 §134 Abs1a idF 1997/I/103;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die im Beschwerdefall gegebenen Umstände - der einheitliche Gesamt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, der V. Ges.m.b.H., nach außen Berufener unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 19. August 1993, zugestellt am 20. August 1993, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann die Lenkerauskunft auch per Telefax erteilen. Die Auskunftspflicht ist aber nur dann erfüllt, wenn die geschuldete Auskunft auch tatsächlich bei der Behörde einlangt (Hinweis E VS 31.1.1996, 93/03/0156). Der Zulassungsbesitzer hat sich darüber zu vergewissern, ob die Ü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines nach dem Kennzeichen bestimmten Motorrades unterlassen habe, der Bezirkshauptmannschaft Lienz auf ihr schriftliches Verlangen vom 6. November 1998 binnen zwei Wochen ab Zustellung bekannt zu geben, wer am 26. Juli 1998 um 12.... mehr lesen...