Entscheidungen zu § 134 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-191 von 191

RS Vwgh 1989/9/29 85/18/0153

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §21 Abs1;VStG §21 Abs2;VStG §50;
Rechtssatz: Aus einer Zusage des die Fahrzeugkontrolle durchführenden Organes der öffentlichen Aufsicht gegenüber dem Lenker, der kein Verbandzeug mitführt, bei fristgerechter Vorlage des Verbandzeuges von der Verhängung einer Organstrafverfügung oder von der Erstattung der Anze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1989

RS Vwgh 1989/5/10 89/02/0035

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0005 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz § 134 Abs 1 KFG ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil die Strafdrohung hinsichtlich einer Übertretung gemäß § 103 Abs 2 KFG unabhängig vom zu Grunde liegenden Delikt besteht; das Interesse des Staates an der Strafverf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.05.1989

RS Vwgh 1989/3/22 85/18/0298

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Aus §134 KFG ergibt sich, dass der Behörde die Wahl zusteht, ob eine Geld oder Arreststrafe zu verhängen ist, sodass es zur Verhängung einer Arreststrafe nicht einmal erschwerender Umstände bedarf (Hinweis E 12.10.1970, 1183/70). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1989

RS Vwgh 1989/2/22 89/02/0005

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: § 134 Abs 1 KFG ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil die Strafdrohung hinsichtlich einer Übertretung gemäß § 103 Abs 2 KFG unabhängig vom zu Grunde liegenden Delikt besteht; das Interesse des Staates an der Strafverfolgung ist immer dasselbe, unabhängig davon, zu welchem Zweck die Auskun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0168

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte im Jahre 1985 dreimal wegen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG mit Geldstrafen (beim letzten Mal bereits in der Höhe von S 25.000,--) bestraft, so ist nicht zu erkennen, daß die Behörde durch die Verhängung einer Arreststrafe von 14 Tagen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1988

RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0077

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VStG §55 Abs1;
Rechtssatz: Ungetilgte Strafen sind als erschwerend oder die Strafart qualifzierend heranzuziehen, gleichgültig, ob die Bestrafung näher dem Beginn oder dem Ende der Tilgungsfrist lag. Auf ein angebliches "Wohlverhalten seit 3 Jahren" ist daher nicht Bedacht zu nehmen, da innerhalb der offenen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1988

RS Vwgh 1988/4/20 87/02/0187

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Zulässigkeit der mehrfachen (hier: 5- maligen) Verhängung der Höchststrafe nach § 134 Abs 1 KFG (ds je S 30.000,-- Geldstrafe ZUZÜGLICH 6 Wochen Primärarrest) bei bereits 20 einschlägigen Vorstrafen nach § 64 Abs 1 KFG aus Gründen der Spezialprävention. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1988

RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0173

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Es liegt kein Ermessensfehler der Behörde vor, wenn sie bei einem groben Verstoß gegen das Gesetz (hier: gegen § 64 Abs 1 KFG) und acht einschlägigen Vorstrafen (darunter auch eine gesetzliche Höchststraf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1987/1/21 86/03/0158

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 21. Februar 1986 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. November 1985 um 11.25 Uhr in Salzburg, Aignerstraße - Kreuzung mit der Rettenpacherstraße, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 begangen. Gemäß § 134 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1987

RS Vwgh 1987/1/21 86/03/0158

Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1KFG 1967 §64 Abs1VStG §19
Rechtssatz: Beschreibt der Beschuldigte seine Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse wie folgt: TRANSPORTUNTERNEHMEN MIT 18 FAHRZEUGEN (SPEZIALFAHRZEUGEN) UND BETRIEBSEINRICHTUNGEN; EINKOMMEN LAUT STEUERBESCHEID, SORGEPFLICHT FÜR GATTIN UND ZWEI KINDER, so erscheint unter Beda... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

RS Vwgh 1986/9/5 86/18/0118

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Selbst wenn man vom Vorbringen des Bfr ausgeht, wonach der in Rede stehende Lkw für den Ausnahmefall des Transportes unteilbarer Güter mit einem Höchstgewicht von 32 Tonnen zugelassen ist, so bedeutet dies lediglich, dass die Zulassungsbehörde eben nur für diesen Ausnahmefall bereit war, die mit einer höheren Beladung des Fahrzeuges verbundenen Nac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.09.1986

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