Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 1998 für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Salzburg für diese zu verantworten, dass der Arbeitnehmer F. G. am 30. September 1996 um 11.25 Uhr in einem näher genannten Cafe in der Küche, welche im Kellergeschoss eingerichtet ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §4 Abs1;AAV §8 Abs1;
Rechtssatz: Weder § 4 Abs. 1 erster Satz AAV noch § 8 Abs. 1 erster Satz (beide Tatbestände) AAV erfordern eine allfällige Gesundheitsgefährdung eines Arbeitnehmers in den jeweiligen Arbeitsräumen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998020279.X06 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Durch das (gänzliche) Fehlen von entsprechenden Lichteintrittsflächen in einem Arbeitsraum wird nicht der (gesamte) Unrechtsgehalt des Täterverhaltens in Bezug auf das Fehlen einer entsprechenden, etwa in Augenhöhe gelegenen Sichtverbindung mit dem Freien erfasst, weshalb auch keine Konsumtion des zweiten Tatbest... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;
Rechtssatz: Dem § 8 Abs. 1 erster Satz AAV liegen zwei Tatbestände, nämlich nach dem ersten Teilsatz das Vorliegen einer Lichteintrittsfläche von mindestens einem Zehntel der Fußbodenfläche des Raumes und nach dem zweiten Teilsatz das Vorliegen einer etwa in Augenhöhe gelegenen Sichtverbindung mit dem Freien im Ausmaß von mindestens einem Zwanzigstel der Fußbodenf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Konsumtion liegt vor, wenn die wertabwägende Auslegung der formal (durch eine Handlung oder durch mehrere Handlungen) erfüllten zwei Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat(en) unter den einen der deliktische Gesamtunwert des zu beurteilenden Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist. Vo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 18. Bezirk, vom 21. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Generalsekretär und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines näher genannten Vereins zu verantworten, dass in der von diesem Verein eingerichteten Arbeitsstätte (Krankenhaus) an einem näher genannten Ort in Wien die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassenen Vorsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;ASchG 1994 §106 Abs3 Z2;ASchG 1994 §99 Abs3 Z3;VStG §26 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Behördenzuständigkeit für Verwaltungsstrafverfahren betreffend eine Übertretung nach § 8 Abs 1 AAV in erster Instanz wird durch § 106 Abs 3 Z 2 iVm § 99 Abs 3 Z 3 AschG 1994 keine von § 26 Abs 1 VStG abweichende Regelung geschaffen. ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Arbeitgebers, einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft, zu verantworten, daß am 28. Jänner 1994 1. im Archiv einer näher genannten Filiale, welches als Büro benutzt werde, keine ins Freie führenden Lichteintrittsflächen gemäß den gesetzlichen Vorschriften des § 8 Abs. 1 AAV (Bescheid vom 7. Dezember 1995), sowi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AAV §97 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0427 11 Stammrechtssatz Weder vermag die Stellung eines Antrages auf Zulassung von Abweichungen von der Vorschrift des § 8 Abs 1 AAV zu bewi... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs2 litp; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0427 7 Stammrechtssatz Bei einer Verwaltungsübertretung gem § 8 Abs 1 AAV iVm § 31 Abs 2 lit p ASchG handelt es sich um ein Dauerdelikt. ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Z1;AAV §1 Z2 lita;AAV §1 Z2 litb;AAV §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0119 1
(hier: Ständiger Arbeitsplatz in einem "Archiv"-raum, welcher
täglich durchschnittlich etwa eine Stunde benützt wird, wobei
Bestellungen an die Zentrale weitergegeben, Belege ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §13 Abs2;AAV §8 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0427 8 Stammrechtssatz Bei einem Dauerdelikt ist nicht nur die Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes, so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juni 1994 wurde ein Antrag der Beschwerdeführerin gemäß § 3 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 3 AAV abgewiesen. In der Begründung: wurde insoweit ausgeführt, in den Betriebsräumlichkeiten der Beschwerdeführerin sei im Vorraum ein ständiger Arbeitsplatz (Empfangspult/Telefonvermittlung) eingerichtet worden. Da dieser Raum jedoch über keine ins Freie führenden Lichteintrittsflächen verfüge, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 8 Abs 1 erster Satz AAV über "ins Freie führende" Lichteintrittsflächen ergibt sich zweifelsfrei, daß diese Lichteintrittsflächen "unmittelbar" ins Freie führen müssen. Auch der in § 8 Abs 1 letzter Satz AAV geforderte Schutz vor "direktem Sonnenlicht" steht dieser Auslegung nicht entgegen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Bundesrealgymnasium. Mit Schreiben vom 31. Oktober 1991 beantragte der Beschwerdeführer, ihm für die Zeit vom 7. Jänner bis 6. April 1992 (drei Monate) wegen eines beabsichtigten Studienaufenthaltes in Australien einen Karenzurlaub nach § 75 BDG 1979 zu gewähren. In Abänderung bzw. Ergänzung dieses Ersuchens beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §16 Abs1;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §8 Abs1;BDG 1979 §75;
Rechtssatz: Selbst ein Aktenvermerk iSd § 16 AVG macht nicht von vornherein Zeugenaussagen entbehrlich (hier: Erst auf Grund einer möglichst genauen Rekonstruktion des Telefonats nach Einvernahme des Organwalters könnte verläßlich beurteilt werden, ob eine au... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 11. Juli 1994 wurde die Mitbeteiligte für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. GesmbH mit Firmensitz in W zu verantworten, daß anläßlich einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat am 9. Jänner 1992 an einem näher angeführten Standort folgendes festgestellt worden sei: 1. Der Arbeitsraum besitze keine ins frei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Aufnahme einer Ausnahmeregelung (hier: § 8 Abs 1 erster Halbsatz AAV) ist nur dann in dem § 44a Z 1 VStG betreffenden Teil des Spruches erforderlich, wenn sich ein Beschuldigter durch ein entsprechendes konkretes Sachverhaltsvorbringen mit der für ihn geltenden Ausnahmeregelung vera... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AAV §8 Abs3;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Zulassung der Verwendung eines Raumes als Arbeitsraum iSd § 8 Abs 3 erster Satz AAV ist nicht Gegenstand einer Verfolgungshandlung in Ansehung einer Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 1 AAV (und auch nicht Spruchinhalt iSd § 44a Z 1 VStG), weil dies von ... mehr lesen...
Mit dem Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 9. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil sie es als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten habe, daß am 19. April 1989 der Verkaufsraum einer näher bezeichneten Filiale des Unternehmens nicht Lichteintrittsflächen im Ausmaß von min... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung einer Übertretung nach § 8 Abs 1 erster Fall AAV ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses die Berechnung darzulegen, auf Grund welcher die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß die Summe aller ins Freie führenden Lichteintrittsflächen (Fenster, Oberlichten oder Lichtkuppeln) nich... mehr lesen...
Mit ihrem Antrag vom 9. Juni 1992 begehrte die Beschwerdeführerin, ihr eine Ausnahmegenehmigung "im Sinne des § 8 AAV zu erteilen, da eine natürliche Belichtung in den Betriebsräumlichkeiten nicht geschaffen werden" könne "und andererseits aus betriebsnotwendigen Gründen teilweise Angestellte zur Führung des Betriebes herangezogen werden" müßten. Die Beschwerdeführerin betreibe mit dem Standort in V eine Imbißstube. Es sei ihr dort mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 19. Septe... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AAV §8 Abs2;AAV §8 Abs3;AAV §97 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 97 Abs 2 AAV greift nur dann Platz, wenn kein gänzliches Fehlen einer natürlichen Belichtung angestrebt wird. Wird dagegen ein "gänzliches" Fehlen einer natürlichen Belichtung angestrebt, kommt ausschließlich § 8 Abs 3 AAV zur Anwendung (Hinweis: E 14.1.1994, 93/02/0144). ... mehr lesen...
Nachdem zunächst mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Oktober 1988 die beiden Bescheide des Magistrates der Stadt Wien vom 26. Juni 1987 und des Landeshauptmannes von Wien vom 8. April 1988 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben worden waren, wurde im zweiten Rechtsgang im Instanzenzug mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1993 der Antrag des Beschwerdeführers vom 17. November 1986 auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 AAV in Bezug au... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AAV §8 Abs2;AAV §8 Abs3;AAV §97 Abs2;
Rechtssatz: Um Widersprüche etwa gegen § 8 Abs 2 AAV zu vermeiden, muß der Grundsatz des § 8 Abs 3 AAV auch im Anwendungsbereich des § 97 Abs 2 AAV gelten. Wenn daher kein "gänzliches" Fehlen einer natürlichen Belichtung angestrebt wird und somit § 97 Abs 2 AAV Platz greift, ist auch hier das Vorliegen "wichtiger
Gründe: " iSd § ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde kommt dann nicht in Betracht, wenn dem Beschwerdeführer damit vorläufig eine Rechtsstellung eingeräumt würde, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat (vgl. die bei Dolp, 3. Aufl., S. 258, zitierte hg. Judikatur). Derartiges liegt hier vor: Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug einem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug einem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift des § 8 Abs 1 AAV keine Folge ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 19. Jänner 1993 wurde die Beschwerdeführerin (in Bestätigung des Schuldspruches zu Punkt II)1) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil sie es als Arbeitgeberin zu verantworten habe, daß in einem näher bezeichneten Betrieb eine als Vorraum gewidmete Küche keine ins Freie führen... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §1 Abs1;AAV §8 Abs1;AAV §8 Abs3;BauRallg;GewO 1973 §189;
Rechtssatz: Weder ergibt sich aus dem Umstand, daß eine Abschrift des Baubewilligungsbescheides betreffend die Durchführung baulicher Änderungen in einem Gastgewerbebetrieb (hier: Einbau einer Kochnische) dem zuständigen Arbeitsinspektorat zugestellt wurde und dieses keine Einwänd... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 6. August 1992 erließ der Landeshauptmann von Wien (die belangte Behörde) im Instanzenzug dem Beschwerdeführer gegenüber einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als Betriebsinhaber der X-Drogerie und Arbeitgeber zu verantworten, daß die Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, BGBl. Nr.218/1983 in der geltenden Fassung, wonach Arbeitsräume, soweit die Art der Arbeitsvorgänge oder die Zweckbestimmung des Raumes dem nicht ent... mehr lesen...