Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AAV §8 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/02/0028Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0427 11Stammrechtssatz
Weder vermag die Stellung eines Antrages auf Zulassung von Abweichungen von der Vorschrift des § 8 Abs 1 AAV zu bewirken, daß den Arbeitgeber an der Aufrechterhaltung des dieser Norm nicht entsprechenden Zustandes in seinem Geschäftslokal kein Verschulden trifft, noch läßt die Stellung eines Antrages im Grunde des § 97 Abs 2 AAV für sich allein den rechtswidrigen Zustand zu einem rechtmäßigen werden.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996020027.X06Im RIS seit
13.09.2001