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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AAV §8 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug einem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift des § 8 Abs 1 AAV keine Folge gegeben. Eine den Beschwerdeführer nach der erwähnten Vorschrift treffende Verpflichtung zur Belichtung eines Arbeitsraumes kann nicht im Wege der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 30 Abs 2 VwGG beseitigt werden.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993020031.A01Im RIS seit
20.11.2000