Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Der Hinweis auf die Verhaftung eines Rechtsanwaltes wegen des Verdachtes eines Verbrechens ist als Prozeßvorbringen überhaupt nur dann zulässig, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Prozesses steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055297Dokumentnummer
JJR_19760329_OGH0002_000BKD00061_7500000_001