RS OGH 1974/11/18 Bkd31/74

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Veröffentlicht am 18.11.1974
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Norm

DSt 1872 §2 J

Rechtssatz

Die ohne hinreichende Prüfung erfolgte Erstattung von Strafanzeigen durch einen Rechtsanwalt als Vertreter seiner Frau bei Meinungsverschiedenheiten über zivilrechtliche Fragen mit deren Hausverwaltung ist geeignet, Ehre und Ansehen des Standes zu beeinträchtigen, und stellt außerdem eine Berufspflichtenverletzung dar.

Entscheidungstexte

  • Bkd 31/74
    Entscheidungstext OGH 18.11.1974 Bkd 31/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0057018

Dokumentnummer

JJR_19741118_OGH0002_000BKD00031_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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