Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung, wenn ein Rechtsanwalt aus Rücksichtnahme gegen einen Richter ein für diesen unangenehmes, aber für den Erfolg des Klienten erforderliches Vorbringen unterläßt, und dadurch ein Rechtsmittel erfolglos bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0055702Dokumentnummer
JJR_19750505_OGH0002_000BKD00002_7500000_001