Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Wenn ein Rechtsfall bereits durch ein Versäumungsurteil abgeschlossen wurde, ist eine "Umgehung" des gegnerischen Vertreters bei Besprechungen mit der Gegenpartei nicht disziplinär.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0055507Dokumentnummer
JJR_19751013_OGH0002_000BKD00037_7500000_002