Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Ein korrekter Umgang in Geldangelegenheiten gehört zu den vornehmsten Pflichten jedes Rechtsanwaltes. Die als Rechtsanwaltsanwärter durch längere Zeit hindurch begangenen Veruntreuungen von teils kleineren, teils größeren Kostenbeträgen seines Dienstgerbers und Chefs führen zur Strafe der Streichung von der Liste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056929Dokumentnummer
JJR_19751215_OGH0002_000BKD00044_7500000_002