RS OGH 1976/3/1 Bkd45/75, 23Ds5/19s

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Veröffentlicht am 01.03.1976
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Norm

DSt 1872 §2 C1

Rechtssatz

Die irrtümliche oder falsche Berechnung einzelner Positionen eines Kostenverzeichnisses allein ist noch kein Disziplinarvergehen; maßgebend ist, ob die Endsumme der verlangten Kosten den Tarifsätzen entspricht oder ob die begehrten Kosten maßlos überhöht sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055658

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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