Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Die irrtümliche oder falsche Berechnung einzelner Positionen eines Kostenverzeichnisses allein ist noch kein Disziplinarvergehen; maßgebend ist, ob die Endsumme der verlangten Kosten den Tarifsätzen entspricht oder ob die begehrten Kosten maßlos überhöht sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055658Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020