RS OGH 1975/11/10 Bkd22/75

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Veröffentlicht am 10.11.1975
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Norm

DSt 1872 §2 J

Rechtssatz

In der Annahme und Ausführung des einem als Hausverwalter tätigen Rechtsanwalt erteilten Auftrages des Hauseigentümers, den Mietern die Rechnungslegung gemäß § 9 MG so lange zu verweigern, als kein entsprechender gerichtlicher Beschluß vorliege ist ein disziplinäres Verhalten des Rechtsanwaltes nicht zu erblicken.

Entscheidungstexte

  • Bkd 22/75
    Entscheidungstext OGH 10.11.1975 Bkd 22/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056997

Dokumentnummer

JJR_19751110_OGH0002_000BKD00022_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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