Norm
DSt 1872 §2 ERechtssatz
Wird dem Rechtsanwalt von seiner Standesvertretung ein Auftrag erteilt, zu dessen Befolgung die Mitwirkung des Klienten erforderlich ist, kann es ihm nicht verwehrt werden, dem Klienten zu erklären, er für seine Person teile die Rechtsansicht seiner Kammer nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0054957Dokumentnummer
JJR_19750707_OGH0002_000BKD00016_7500000_001