Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes eines Rechtsanwaltes, der durch Unterlassung einer Reaktion den Anschein erweckte, daß er sich zur Unterstützung seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit eines drohenden Briefes seines Kanzleileiters bediente.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056362Dokumentnummer
JJR_19751110_OGH0002_000BKD00023_7500000_001