RS OGH 1976/2/16 Bkd41/75

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Veröffentlicht am 16.02.1976
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Norm

DSt 1872 §2 C4

Rechtssatz

Hält der Rechtsanwalt, einen größeren Geldbetrag, der zu seiner Verfügung eingegangen war, sachlich ungerechtfertigt über Jahre hinaus zurück, ohne ihn an den Berechtigten auszuzahlen, verstößt er nicht nur gegen seine Berufspflichten sondern auch gegen Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 41/75
    Entscheidungstext OGH 16.02.1976 Bkd 41/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055537

Dokumentnummer

JJR_19760216_OGH0002_000BKD00041_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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