Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §43 Abs1 des Wiener Behindertengesetzes 1986 (mit dem Landesgesetz LGBl. Nr. 46/2004 wurde der Kurztitel dieses Landesgesetzes in "Wiener Behindertengesetz - WBHG" geändert) hat der Behinderte ua. zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe, der Beschäftigungstherapie und der Hilfe zur Unterbringung einen Kostenbeitrag zu leisten. §43 Abs4 erster Satz WBHG idF des Landesgesetzes LGBl. Nr. 77/2001 (die übrigen Teile des §43 Abs4 regeln d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß §43 Abs1 des Wiener Behindertengesetzes 1986 (mit dem Landesgesetz LGBl. Nr. 46/2004 wurde der Kurztitel dieses Landesgesetzes in "Wiener Behindertengesetz - WBHG" geändert) hat der Behinderte ua. zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe, der Beschäftigungstherapie und der Hilfe zur Unterbringung einen Kostenbeitrag zu leisten. §43 Abs4 erster Satz WBHG idF des Landesgesetzes LGBl. Nr. 77/2001 (die übrigen Teile des §43 Abs4 regeln d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 13. Oktober 2003, Zl. 3-SV 60-82/1-2003, wurde die Vorstellung der Beschwerdeführer gegen die Vorschreibung von Vergnügungssteuer für den Zeitraum Februar 2001 bis Dezember 2001 für die gewerbsmäßige Vermittlung sowie den gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen als unbegründet abgewiesen. 2. Dagegen richtet sich die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde an den ... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9210 Behindertenhilfe, Pflegegeld, Rehabilitation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §43 Abs4 erster Satz Wr BehindertenG mit E v 09.03.05, G137/04. Quasi-Anlassfall B1149/04, E v 09.03.05. Entscheidungstexte B 280/04 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 09.03.2005 B 280/04 ... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §2 Abs1 litd der VergnügungssteuerV 1997 der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan vom 25.09.97 mit E v 09.03.05, V77/04. Entscheidungstexte B 1613/03 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 09.03.2005 B 1613/03 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin hat am 27. November 1973 den Arzt i.R. Dr. W. geheiratet. Der zwischen ihnen bestehende Altersunterschied betrug etwa 27 Jahre. Sie lebten bis zu seinem Tod am 7. Mai 2003 in aufrechter Ehe. Am 12. Mai 2003 hat die Beschwerdeführerin die Zuerkennung der Witwenversorgung nach der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien beantragt. Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien hat di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §24 Abs4 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien mit E v 03.03.05, G158/04, V60/04 ua. Quasi-Anlassfall: B1468/04, E v 09.03.05. Entscheidungstexte B 1664/03 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 08.0... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, am 26. Jänner 2005 zur Post gegebene und auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde einer Gemeinde richtet sich gegen einen - gemäß dem Beschwerdevorbringen - jedenfalls nach dem 15. Dezember 2004 der Gemeinde zugestellten Bescheid. 2. Gemäß §43 Abs1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idF LGBl. Nr. 57/2002 (in der Folge kurz: Stmk. GemO), obliegt dem Gemeinderat "die Beschlussfassung über alle zum eigenen Wirku... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung führte im Auftrag des Landes Steiermark ein Vergabeverfahren in Form des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung betreffend "Beschaffung, Betrieb und Wartung von Druckern samt Verbrauchsmaterialien für die Dienststellen des Landes Steiermark auf Basis einer pauschalen Kostenabrechnung" durch. Als Ergebnis des Verfahrens wurde das Anbot der Beschwerdeführerin für die Zuschlagserteilung ausgewählt. Dies... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, am 26. Jänner 2005 zur Post gegebene und auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde einer Gemeinde richtet sich gegen einen - gemäß dem Beschwerdevorbringen - jedenfalls nach dem 15. Dezember 2004 der Gemeinde zugestellten Bescheid. 2. Gemäß §43 Abs1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idF LGBl. Nr. 57/2002 (in der Folge kurz: Stmk. GemO), obliegt dem Gemeinderat "die Beschlussfassung über alle zum eigenen Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, am 26. Jänner 2005 zur Post gegebene und auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde einer Gemeinde richtet sich gegen einen - gemäß dem Beschwerdevorbringen - jedenfalls nach dem 15. Dezember 2004 der Gemeinde zugestellten Bescheid. 2. Gemäß §34 Abs2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, Kärntner LGBl. Nr. 66/1998 (WV) idF LGBl. Nr. 46/2004 (im Folgenden kurz: AGO), obliegen dem Gemeinderat "alle Aufgaben, die ihm durch Gesetz übertr... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Bundesvergabeamtes (BVA) wurde über Antrag eines Bieters im Vergabeverfahren "Bereitstellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern gemäß B-BSG" bezüglich der Lose Wien I und Wien II betreffend die Bereitstellung von Arbeitsmedizinern die bekannt gegebene Zuschlagsentscheidung gemäß §§21 Abs1, 162 Abs2 Z2 und 163 Abs1 Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG) für nichtig erklärt. 2. In der dagegen erhobenen Beschwerde gemäß Art14... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitStmk Vergabe-NachprüfungsG §6, §8 Abs2VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Zurückweisung eines
Antrags auf Teilnahme am Nachprüfungsverfahren als verspätet in Folge
materieller Klaglosstellung durch Stattgabe des in der mündlichen
Verhandlung neuerlich gestellten Teilnahmeantrags; kein
Kostenzuspruch ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationKrnt Allgemeine GemeindeO 1998 §34, §69VfGG §18
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde mangels innerhalb der
Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Krnt Allgemeinen
Gemeindeordnung hiefür zuständigen Gemeinderates; Erhebung einer
Verfassungsgerichtshofbeschwerde nicht als "laufende Verwaltung" im
Aufgabenbereich des Bürgermeister... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit der vorliegenden, nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterschriebenen, auf "Art 137 B-VG iVm §26 VwGG" gestützten Eingabe zieht die Beschwerdeführerin einen der Eingabe beigelegten Bescheid des Landesschulrates für Oberösterreich vom 3. Jänner 2005 in Beschwerde, mit welchem ein Antrag der Einschreiterin auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages gemäß §49 des Pensionsgesetzes 1965 abgewiesen wurde. In Einem wird für den "Fall der Abweisung oder ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungOö Landeslehrer-DiensthoheitsG 1986 §6, §8PG 1965 §49ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines
Landesschulrates mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; Berufung an
Landesregierung vorgesehen; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als
aussichtslos
Rechtssatz: Zurück... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung des §117 BAO idF BGBl I 97/2002 mit E v 02.12.04, G95/04 ua. Gemäß Art140 Abs7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück; dieser ist so zu beurteilen, als ob die als verfassungswidrig erkannte G... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2005, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 17. Februar 2005, zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 7. Juli 2003 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Studienbeihilfe für ein Doktoratsstudium abgewiesen, weil die Beschwerdeführerin - entgegen der Voraussetzung des §15 Abs4 Z3 StudFG idF BGBl. I 76/2000 - zwischen Abschluss des Diplomstudiums und Aufnahme des Doktoratsstudiums ein anderes Studium betrieben hatte. 2. Gegen diesen Bescheid richtet... mehr lesen...
Begründung: 1. Aus Anlass der zur Zahl B630/03 protokollierten Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 7. März 2003 betreffend Schenkungssteuer im Zusammenhang mit dem Gewinn aus einem Gewinnspiel des von der "Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH" betriebenen Privatradiosenders leitete der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Juni 2004 gemäß Art140 Abs1 erster Satz B-VG von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung de... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeErbStG 1955 §15 Abs1 Z15VfGG §19 Abs3 Z3
Leitsatz: Einstellung des Gesetzesprüfungsverfahrens hinsichtlich einer
Bestimmung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes betreffend
die Befreiung von Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften -
wie jener des ORF im Ge... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §15 Abs4 Z3 StudFG 1992 mit E v 02.03.05, G105/04. Entscheidungstexte B 1151/03 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 02.03.2005 B 1151/03 Schlagworte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2005, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 17. Februar 2005, zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Aus Anlass der zur Zahl B630/03 protokollierten Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 7. März 2003 betreffend Schenkungssteuer im Zusammenhang mit dem Gewinn aus einem Gewinnspiel des von der "Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH" betriebenen Privatradiosenders leitete der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Juni 2004 gemäß Art140 Abs1 erster Satz B-VG von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung de... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeErbStG 1955 §15 Abs1 Z15VfGG §19 Abs3 Z3
Leitsatz: Einstellung des Gesetzesprüfungsverfahrens hinsichtlich einer
Bestimmung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes betreffend
die Befreiung von Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften -
wie jener des ORF im Ge... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2005, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 17. Februar 2005, zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH... mehr lesen...
Begründung: 1. Aus Anlass der zur Zahl B630/03 protokollierten Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 7. März 2003 betreffend Schenkungssteuer im Zusammenhang mit dem Gewinn aus einem Gewinnspiel des von der "Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH" betriebenen Privatradiosenders leitete der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Juni 2004 gemäß Art140 Abs1 erster Satz B-VG von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung de... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeErbStG 1955 §15 Abs1 Z15VfGG §19 Abs3 Z3
Leitsatz: Einstellung des Gesetzesprüfungsverfahrens hinsichtlich einer
Bestimmung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes betreffend
die Befreiung von Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften -
wie jener des ORF im Ge... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2005, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 17. Februar 2005, zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH... mehr lesen...