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27 RechtspflegeNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde eines Notars im Ruhestand gegen einen Bescheid einer Notariatskammer betreffend eine Unterstützungsleistung mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; Anrufung des Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichtes in der Notariatsordnung vorgesehenRechtssatz
Wie sich aus §138 Abs1 Z1 der NotariatsO ergibt, sind "die auf Grund dieses Gesetzes ergehenden Bescheide (Entscheidungen und Verfügungen) mittels Berufung (Beschwerde) anfechtbar", und zwar "Bescheide der Notariatskammer und ihres Präsidenten" beim Präsidenten des örtlich zuständigen Oberlandesgerichtes (vgl dazu etwa VfSlg 8478/1979). Gegen den angefochtenen Bescheid stand daher - entgegen der unrichtigen "Rechtsmittelbelehrung" - der Rechtszug an den Präsidenten des örtlich zuständigen Oberlandesgerichtes offen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheid Rechtsmittelbelehrung, Notare, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B1502.2004Dokumentnummer
JFR_09949393_04B01502_01