Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. 2. Die beteiligte Ziviltechniker-Gesellschaft stellt n... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. 2. Die beteiligte Ziviltechniker-Gesellschaft stellt n... mehr lesen...
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Begründung: 1. Aus der Beschwerdeschrift und der angefochtenen, als "Bescheid" bezeichneten Erledigung ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführer veräußerten als jeweilige Hälfteigentümer eine nähere bezeichnete Liegenschaft. Mit Zahlungsauftrag vom 21. November 2003 wurde den Beschwerdeführern und dem Käufer der Liegenschaft für die Einverleibung des Eigentums des Käufers eine Eintragungsgebühr gemäß Tarifpost 9 litb Z1 GGG in der Höhe von € 27... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführer hatten mit einem Antrag aus dem Jahr 1999, ergänzt durch einen am 31. Jänner 2001 vorgelegten Auswechslungsplan, beim Bürgermeister der Marktgemeinde Göllersdorf um die Baubewilligung für "diverse Stallungen und Zusatzgebäude" angesucht. 2. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde, der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Göllersdorf, den "Antrag [der Beschwerdeführer] vom 13.07.2005 [...] auf Übergang der Zuständi... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Oberösterreich vom 17. Juli 2004, Zlen. VwSen-550093/32/Gf/Sta und VwSen-550094/30/Gf/Sta. 2. Gemäß §56 Abs2 Z. 11 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idF LGBl. Nr. 8/2005 (in der Folge kurz: Oö. GemO), obliegt dem Gemeindevorstand "die Einbringung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsbehördliche E... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationOö GemeindeO 1990 §56 Abs2 Z11
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde mangels innerhalb der
Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Oö Gemeindeordnung
1990 hiefür zuständigen Gemeindevorstandes
Rechtssatz: Verweis auf Vorjudikatur. Siehe auch B830/05, B v 15.03.06 (Zurückweisung der Beschwerde ei... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art119aAVG §61aNö GdO 1973 §60, §61VfGG §82VfGG §87 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines
Baubewilligungsansuchens durch den Gemeindevorstand wegen
Unzuständigkeit mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; Vorstellung
an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde für Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsberei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §18 Abs4, §58 Abs3GEG 1962 §7 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Erledigung betreffendBerichtigung eines Zahlungsauftrages für Gerichts- undJustizverwaltungsgebühren; kein Vorliegen eines Bescheides
Rechtssatz: Zur Berichtigung eines Zahlungsauftrages für Gerichts- und... mehr lesen...