RS Vfgh 2005/3/16 B166/05

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Veröffentlicht am 16.03.2005
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/08 Sonstiges

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
AusschreibungsG 1989 §16

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen ein Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Mitteilung der nicht zu erwartenden Weiterbestellung einer Abteilungsleiterin in einem Landesschulrat mangels Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung

Rechtssatz

Es besteht kein Anhaltspunkt für die Annahme, dass die belangte Behörde die Absicht hatte, gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid zu erlassen (vgl auch die Ausführungen in den Materialien zur Stammfassung des §16 AusschreibungsG 1989: 481 BlgNR 17. GP, 11).

Entscheidungstexte

  • B 166/05
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 16.03.2005 B 166/05

Schlagworte

Bescheidbegriff, Mitteilung, Ausschreibung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2005:B166.2005

Dokumentnummer

JFR_09949684_05B00166_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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