Begründung: 1. Mit Erkenntnis der Disziplinaroberkammer bei der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen vom 8. Februar 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verstoßes gegen die §§18, 21 und 28 der Dienstordnung für die Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen sowie gegen die Dienstanweisung der Bundesbahndirektion Linz vom 13. Mai 1977, Z113-178a-77, nach §3 Abs1 lite der Disziplinarordnung 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Besch... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Privatwirtschaftsakt DienstO der ÖBB Disziplinarordnung (ÖBB-Bedienstete) 1979
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen ein Disziplinarerkenntnis der
Disziplinaroberkommission bei der Generaldirektion der ÖBB mangels
Zuständigkeit des VfGH; privatrechtlicher Charakter des
Dienstverhältnisses der ÖBB-Bediensteten; Beseitig... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß-und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung AVG §57 AVG §64 Abs2 FremdenpolizeiG §13 FremdenpolizeiG §3 Abs1 FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen den Vollzug der Schubhaft
aufgrund eines vollstreckbaren Aufenthaltsverbots- und
Schubhaftbescheides; keine isolierte Anfechtbarkeit einer Maßnahme
zur Vollstreckung vorangegangen... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...
Index: 19 Völkerrechtliche Verträge19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb MRK Art3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels geeigneten
Beschwerdegegenstands; keine Erbringung eines ausreichenden
Nachweises für die behaupteten Mißhandlungen
Rechtssatz: Die im Rechtshilfeweg einvernommenen Organe der Bundespolizeidirektion Wien sagten übereinstimmend aus, ... mehr lesen...