Begründung: I. Mit seiner nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten und der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten - beim Verfassungsgerichtshof am 22. März 1990 eingelangten - Eingabe wendet sich der Einschreiter, der (ua.) in der Zeit vom 22. August 1966 bis 17. März 1971 in geschlossener Anstaltspflege in einem psychiatrischen Krankenhaus angehalten worden ist, gegen mehrere, näher bezeichnete Gerichtsbeschlüsse, mit denen Anträge auf "Entlassung aus der g... mehr lesen...
Begründung: I. Die Grundverkehrs-Bezirkskommission St. Pölten sprach mit Bescheid vom 21. August 1989, Z9-G-89478, aus, daß die Übertragung des Eigentums in einer näher bezeichneten Versteigerungssache an die Meistbietende den Bestimmungen des Nö. Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800-0, (im folgenden: Nö. GVG 1989) entspricht. Die dagegen (allein) von der Meistbietenden erhobene Berufung wies die Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Nö. Landesregierung mit Bescheid v... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einer an das Präsidium des Obersten Gerichtshofes gerichteten Eingabe vom 20. März 1990 ersuchte der Beschwerdeführer um Übermittlung einer vollständigen Kopie einer näher bezeichneten (lediglich auszugsweise veröffentlichten) Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. 2. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes richtete in der Folge an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ein mit 26. März 1990 datiertes Schreiben, dessen (im gegebenen Zusammenhang al... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 2. März 1990, Z FrB-4250/89, wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §3 Abs1 und Abs2 Z5 iVm §4 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. 75/1954, idF BGBl. 575/1987 ein bis zum 31. Dezember 1999 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. 1.2. Gegen diesen Verwaltungsakt richtet sich die vorliegende, auf Art144 (Abs1) B-VG gestützte Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art144 Abs1 / Bescheid GOG 1896 §73 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Erledigung des Präsidenten
des OGH mangels Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung bzw.
mangels Instanzenzugserschöpfung; Instanzenzug im Bereich der
Justizverwaltung bis zum Bundesminister ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation Nö GVG 1989 §22 lita
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen einen grundverkehrsbehördlichen
Berufungsbescheid mangels Parteistellung im Berufungsverfahren
Rechtssatz: Der erstinstanzliche grundverkehrsbehördliche Bescheid wurde allein von der Meistbietenden im Exekutionsverf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg
Rechtssatz: Die Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen ein näher beschriebenes Vorgehen von Organen der Stadt Wien bei der Vergabe gemeindeeigener Wohnungen, insbesondere auch gegen die Nichtbehandlung des letzten Ansuchens des Beschwerdeführers um Wohnungszuteilung, ferner gegen sonstige Versäumnisse... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des OGH als
Disziplinargericht für Richter mangels Zuständigkeit des VfGH zur
Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen
Rechtssatz: Als Disziplinargericht für Richter wird der OGH im Rahmen der Gerichtsbarkeit tätig (vgl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation FremdenpolizeiG §5
Rechtssatz: Kein Eingriff in die Rechtssphäre der Zweitbeschwerdeführerin durch Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über den Erstbeschwerdeführer Entscheidungstexte B 417/90 Entscheidungstext VfGH Beschluss 11.06.1990 B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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