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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt ARHG §33Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit einer Auslieferung mangels Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung gerichtlicher EntscheidungenRechtssatz
Weder Art144 B-VG noch andere Rechtsvorschriften räumen aber dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen - so auch des zitierten Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien (als gemäß §33 ARHG zur Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung berufener Gerichtshof zweiter Instanz) - ein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, AuslieferungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B576.1990Dokumentnummer
JFR_10099373_90B00576_01