Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 6.991-7.020 von 21.813

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vfgh 1990/9/25 B945/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung des Bürgermeisters, sich in einer Gemeindeversammlung nicht der kroatischen Sprache zu bedienen, mangels unmittelbarer Zwangsfolge dieser Aufforderung; kein Zwangscharakter der angefochtenen Aufforderung, sondern schlichtes "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1990

TE Vfgh Beschluss 1990/9/25 B945/90

Begründung: 1. H R begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 24. März 1990 als Teilnehmer einer Gemeindeversammlung iSd §§5 ff des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl.55/1988, in der Marktgemeinde Güttenbach (Bezirk Güssing, Bundesland Burgenland) durch einen "Befehl" des Bürgermeisters - nämlich die Aufforderung, sich (als Diskussionsredner) nicht der kro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1990

Entscheidungen 6.991-7.020 von 21.813

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten