Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde wird beantragt, folgendes Erkenntnis zu fällen: "1.) Der Beschwerdeführer ist durch seine Festnahme um 4.00 Uhr des 21. August 1989 durch ein Organ der Bezirkshauptmannschaft Hallein (Gendarmeriebeamter des GPK Abtenau) am Marktplatz von 5441 Abtenau und seine nachfolgende Inverwahrnahme (Anhaltung) bis 6.30 Uhr des gleichen Tages im Gendarmeriepostenkommando 5441 Abtenau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StGG Art5 StGG Art8 MRK Art3 Sbg LandespolizeistrafG §2 VStG §35 litc WaffGG
Leitsatz: Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche
Freiheit durch seine Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme der
Lärmerregung; Zulässigkeit der Beschwerde auch gegen das zur
Durchsetzung der aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde wird beantragt, folgendes Erkenntnis zu fällen: "1.) Der Beschwerdeführer ist durch seine Festnahme um 4.00 Uhr des 21. August 1989 durch ein Organ der Bezirkshauptmannschaft Hallein (Gendarmeriebeamter des GPK Abtenau) am Marktplatz von 5441 Abtenau und seine nachfolgende Inverwahrnahme (Anhaltung) bis 6.30 Uhr des gleichen Tages im Gendarmeriepostenkommando 5441 Abtenau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StGG Art5 StGG Art8 MRK Art3 Sbg LandespolizeistrafG §2 VStG §35 litc WaffGG
Leitsatz: Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche
Freiheit durch seine Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme der
Lärmerregung; Zulässigkeit der Beschwerde auch gegen das zur
Durchsetzung der aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde wird beantragt, folgendes Erkenntnis zu fällen: "1.) Der Beschwerdeführer ist durch seine Festnahme um 4.00 Uhr des 21. August 1989 durch ein Organ der Bezirkshauptmannschaft Hallein (Gendarmeriebeamter des GPK Abtenau) am Marktplatz von 5441 Abtenau und seine nachfolgende Inverwahrnahme (Anhaltung) bis 6.30 Uhr des gleichen Tages im Gendarmeriepostenkommando 5441 Abtenau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StGG Art5 StGG Art8 MRK Art3 Sbg LandespolizeistrafG §2 VStG §35 litc WaffGG
Leitsatz: Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche
Freiheit durch seine Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme der
Lärmerregung; Zulässigkeit der Beschwerde auch gegen das zur
Durchsetzung der aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde wird beantragt, folgendes Erkenntnis zu fällen: "1.) Der Beschwerdeführer ist durch seine Festnahme um 4.00 Uhr des 21. August 1989 durch ein Organ der Bezirkshauptmannschaft Hallein (Gendarmeriebeamter des GPK Abtenau) am Marktplatz von 5441 Abtenau und seine nachfolgende Inverwahrnahme (Anhaltung) bis 6.30 Uhr des gleichen Tages im Gendarmeriepostenkommando 5441 Abtenau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StGG Art5 StGG Art8 MRK Art3 Sbg LandespolizeistrafG §2 VStG §35 litc WaffGG
Leitsatz: Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche
Freiheit durch seine Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme der
Lärmerregung; Zulässigkeit der Beschwerde auch gegen das zur
Durchsetzung der aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde wird beantragt, folgendes Erkenntnis zu fällen: "1.) Der Beschwerdeführer ist durch seine Festnahme um 4.00 Uhr des 21. August 1989 durch ein Organ der Bezirkshauptmannschaft Hallein (Gendarmeriebeamter des GPK Abtenau) am Marktplatz von 5441 Abtenau und seine nachfolgende Inverwahrnahme (Anhaltung) bis 6.30 Uhr des gleichen Tages im Gendarmeriepostenkommando 5441 Abtenau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StGG Art5 StGG Art8 MRK Art3 Sbg LandespolizeistrafG §2 VStG §35 litc WaffGG
Leitsatz: Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche
Freiheit durch seine Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme der
Lärmerregung; Zulässigkeit der Beschwerde auch gegen das zur
Durchsetzung der aus... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StGG Art5 StGG Art8 MRK Art3 Sbg LandespolizeistrafG §2 VStG §35 litc WaffGG
Leitsatz: Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche
Freiheit durch seine Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme der
Lärmerregung; Zulässigkeit der Beschwerde auch gegen das zur
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Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Untertauern vom 16. Juni 1988 wurde nach Durchführung einer konstituierenden Genossenschaftsversammlung am 31. Mai 1988 die Interessentenweggenossenschaft "Waldherrweg" gebildet, die Mitglieder dieser Interessentenweggenossenschaft festgestellt und die am 31. Mai 1988 von der Genossenschaftsversammlung beschlossene Satzung einschließlich Kostenaufteilungsschlüssel straßenbehördlich genehmigt. 1.2. Mit B... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung Untertauern vom 4. Mai 1988, Z248/-1988, mit der "die Waldherrstraße in Untertauern mit Beginn Abzweigung B99 bis zu den Einfahrten Hessenberger, Untertauern 95 und Grundstück Laubichler ... gemäß §37/1 Sbg. LandesstraßenG 1972 als öffentliche Interessentenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) aa) Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte am 6. November 1978 die Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Werkbelieferungshändlers nach §6 des Schrottlenkungsgesetzes, BGBl. 275/1978, in der Stammfassung. Der diesen Antrag abweisende Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie (BMHGI) vom 10. August 1979 wurde beim Verfassungsgerichtshof zu B399/79 (im ersten Rechtsgang) angefochten. Dieses Verfahren ... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung55/01 Wirtschaftslenkung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung von §6 Abs1 litb SchrottlenkungsG idF BGBl. 338/1988 mit Ev 28.06.90, G11/90 ua. - Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtsverletzung durch Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes. Entscheidungstexte B 919/89 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: 1. Der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene (deutsche Staatsangehörige) H H bekämpft mit seiner Eingabe vom 26. April 1990 - zu B576/90 - den Beschluß des Oberlandesgerichts Wien vom 24. April 1990, AZ 24 Ns 296/90, mit dem seine Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland für zulässig erklärt wurde. Außerdem begehrt er - zu G109/90 - , den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 31. Jänner 1972 über die Ergänzung des E... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurücklegung einiger von ihm eingebrachter Strafanzeigen durch den Staatsanwalt sowie gegen Akte der Gerichtsbarkeit. Die Beschwerde erweist sich in beiden Fällen als unzulässig. Wie der Verfassungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen hat, hat die Staatsanwaltschaft den Strafanspruch des Staates zu vertreten; auf die Geltend... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StPO §90
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Zurücklegung von vom
Beschwerdeführer erstatteten Strafanzeigen durch die
Staatsanwaltschaft mangels Legitimation; Zurückweisung von
Beschwerden gegen Gerichtsakte mangels Zuständigkeit des VfGH
Rechtssatz: Wie der Verfas... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt ARHG §33
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Entscheidung des
Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit einer Auslieferung mangels
Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG noch andere Rechtsvorschriften räumen a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.a) Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis vom 24. November 1987 wurde J B die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Zubaues und für bauliche Änderungen eines bestehenden, als "Hobel- und Abbundhalle" genutzten Lagergebäudes auf der GP 226/2 der KG Hofkirchen erteilt. Die dagegen von den Beschwerdeführern als Anrainer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis vom... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der teilweisen Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis vom 17. Juni 1983 (kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 21. Mai bis zum 5. Juni 1984) mit Ev 23.06.90, V150/90; Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtsverletzung durch Anwendung einer gesetzwidr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der V G Anstalt & Co, die die Tageszeitung "V N" herausgibt. In den Ausgaben dieser Zeitung vom 15., 22., 23. und 30. April 1988 sowie vom 7. und 8. Mai 1988 wurde jeweils ein Inserat eines ausländischen Unternehmers mit Stellenangeboten veröffentlicht, ohne daß vorher die Zustimmung des Landesarbeitsamtes eingeholt worden wäre. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landesha... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Rechtsverletzung Anlaßfallwirkung der Aufhebung des 3., 4. und 5. Satzes im §9 Abs3 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes 1969, BGBl. 31/1969, mit Ev 19.06.90, G1/90, G70/90. Entscheidungstexte B 586/89,B 1470/89 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 19.06.1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §25 Abs1 des (insbesondere die dienstrechtliche Stellung der Gemeindeärzte und Kreisärzte regelnden) Gemeindesanitätsgesetzes 1971, LGBl. f. d. Burgenland 14/1972, idF der Novelle LGBl. 28/1980 hat folgenden Wortlaut: "(1) Soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt, sind die Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 340, sowie die §§13, 14 Abs1 und 3 bis 6, 16 Abs1 Z. 1, Abs2 und 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in ihrer ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 21. August 1989 verpflichtete die Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten der Gemeinde Griffen die Beschwerdeführerin als Jagdausübungsberechtigte der Waldflächen der Agrargemeinschaft Wölfnitz gemäß §78 des Kärntner Jagdgesetzes 1978, LGBl. 76, zur Zahlung von 365.056,80 S für den Schälschaden in den Waldkulturen der sog. Wölfnitzerhalt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Verletzung des verfass... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation Krnt JagdG 1978 §78
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Wildschadens
mangels Legitimation; Einspruch sowie nachfolgende Klagserhebung bei
den ordentlichen Gerichten möglich
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in §78 Krnt JagdG 1978 die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden zur Überprüfung ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Leitsatz: Anlaßfallwirkung einer Gesetzesaufhebung durch den
Verfassungsgerichtshof für die innerhalb der im
Spruch: des
aufhebenden Erkenntnisses gesetzten Frist verwirklichten Tatbestände
Rechtssatz: Die Beschwerde ist im Hinblick auf den Ausspruch im Gesetzesprüfungsverfahren gerec... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Villach vom 10.7.1958, GZl. 610/2-70, betreffend den "Teilbebauungsplan Ossiacherzeile - Magdalenerstraße - Tafernerstraße" mit Ev 15.06.90, V114/89; Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtsverletzung durch Anwendung einer geset... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 21. Februar 1989 um 19.00 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in seinen Rechten gemäß Art3 MRK und Art7 Weltmenschenrechtspakt verletzt" worden sei. In der Beschwerde wird der Sache nach vorgebracht,... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Aufgrund mehrerer strafgerichtlicher Verurteilungen (KG Wiener Neustadt vom 15. Juli 1986, 11 a Vr 674/86, Hv 274/86, §§15, 269/1, 83/1, 84 Abs2/4 StGB; vier Monate Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre; LG für Strafsachen Wien vom 22. März 1988, 7 a E Vr 13864/87, Hv 9195/87, §§15, 127 ff. StGB; 9 Monate Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre; LG für Strafsachen Wien vom 14. März 1989, 4 b Vr 10036/88, Hv 312/89, §§127, 128/1 Z4, 129 Z1, 130/2. Fall, 15, 146 StG... mehr lesen...