Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegende Beschwerde entspricht iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 13.12.2006, B3156/05 und B3521/0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegende Beschwerde entspricht iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 13.12.2006, B3524/05 uam.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegenden Beschwerden entsprechen iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 18.6.2008, B1886/06 uam.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegenden Beschwerden entsprechen iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 18.6.2008, B1960/06 uam.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegenden Beschwerden entsprechen iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 18.6.2008, B196/07 uam.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegenden Beschwerden entsprechen iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05 uam.). 2. Die Kosten... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidUniversitätsG 2002 §23
Leitsatz: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Bekanntmachung der Aufhebung der Wahl des Beschwerdeführers zum Rektor der Medizinischen Universität Graz bzw gegen die briefliche Mitteilung dieser Entscheidung; kein Vorliegen eines Bescheides mangels eines Rechtseingriffs vor Abschluss eines Arbeitsvertrags; Erledig... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationWahlO für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder von Kollegialorganen der Johannes Kepler Universität Linz (WO-KO) §5, §7 Abs2, Abs3
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassungeines Wahlvorschlags für die Wahl der VertreterInnen derProfessorenkurie in den Senat der Johannes Kepler Universität Linz;Zu... mehr lesen...
Begründung: I. Auf Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (in der Folge IGGiÖ) vom 8. Juli 2009 wurde die von dieser vorgelegte Verfassung samt der einen Bestandteil bildenden Wahlordnung und Kultusumlagenordnung nach §2 Abs2 der Verordnung vom 2. August 1988 betreffend die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (in der Folge IslamVO), BGBl. 466/1988, mit Bescheid der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 22. Oktober 2009 genehmigt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer stand bis 30. April 2009 in einem Dienstverhältnis zur S. AG und hatte mit dieser eine Vereinbarung über die Inanspruchnahme der Altersteilzeit, beginnend mit 1. April 2003, geschlossen. Vor Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung hatte er die Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Pensionsantritts eingeholt, wonach er mit 1. Mai 2009 die Voraussetzungen für die vorzeitige Alterspens... mehr lesen...
Begründung: I. Auf Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (in der Folge IGGiÖ) vom 8. Juli 2009 wurde die von dieser vorgelegte Verfassung samt der einen Bestandteil bildenden Wahlordnung und Kultusumlagenordnung nach §2 Abs2 der Verordnung vom 2. August 1988 betreffend die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (in der Folge IslamVO), BGBl. 466/1988, mit Bescheid der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 22. Oktober 2009 genehmigt. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung einer Wortfolge in §22 Abs1 AlVG idF BGBl I 102/2005 mit E v 16.12.10, G74/10. Entscheidungstexte B 1449/09 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 16.12.2010 B 1449/09 Schlagworte V... mehr lesen...
Index: 74 Kirchen, Religionsgemeinschaften74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationAVG §8IslamVO §2
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Genehmigung einer Verfassungder Islamischen Glaubensgemeinschaft mangels Beschwer; Ablehnung derBehandlung der Beschwerde gegen die Versagung der Parteistellung imGenehmigungsverfahren
Rechtssatz: Keine Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schreiben vom 15. Juli 2008 an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie stellte die beschwerdeführende Partei, der "Verband konzessionierter Schiffsführerschulen Österreichs" (im Folgenden: VKSÖ), unter Berufung auf §15 des Bundesgesetzes vom 19. März 1981 über die Seeschifffahrt und über eine Änderung des Handelsgesetzbuches, des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes und des Bundesgesetzes zur Erfüllung des Internationalen Übere... mehr lesen...
Index: 94 Schifffahrt94/01 Schiffsverkehr
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §15 Abs2 SeeschifffahrtsG (SeeSchFG) und des ersten Satzes des §206 Abs3 der Seeschifffahrts-V (SeeSchFVO) sowie der Feststellung der Gesetzwidrigkeit des §206 Abs2 SeeSchFVO mit E v 15.12.10, G277/09, V108/09. Entscheidungstexte B 1553/08 E... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/03 Personenstandsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationPersonenstandsG §15 Abs3
Leitsatz: Beschwerde gegen die Ab- bzw Zurückweisung von Anträgen aufRichtigstellung des Nachnamens des Beschwerdeführers bzw seinerWahlmutter mangels Legitimation unzulässig
Rechtssatz: Erlöschen der familienrechtlichen Beziehungen zur vormaligen Wahlmutter durch weitere Adoption; kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 12. Dezember 2006 wurden dem Beschwerdeführer gemäß §89a Abs7 und 7a Straßenverkehrsordnung 1960 (im Folgenden: StVO 1960) Kosten iHv € 186,- für die Abschleppung seines im Halte- und Parkverbot in der Maria-Theresien-Straße (Haus Nr. 45) abgestellten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Der dagegen erhobenen Vorstellung wurde mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 22. Jänner 2007 keine Folge geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin eines Gastronomiebetriebes in Linz, in dem sie eine Rundfunkempfangsanlage betreibt. Mit Vorstellungsbescheid der OÖ Landesregierung wurde ein Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz bestätigt, mit dem der Beschwerdeführerin für diese Anlage gemäß §17 Abs1 Z2 der Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Linz eine Lustbarkeitsabgabe in bestimmter Höhe vorgeschrieben worden war. In der dagegen gemäß A... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallStGG Art5StVO 1960 §89a
Rechtssatz: Aufhebung des Bescheides im Anlassfall zu V448/08, B v 26.02.09; Verletzung im Eigentumsrecht durch Vorschreibung von Kosten für die Abschleppung eines Kfz wegen denkunmöglicher Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung. Die belangte Behörde hat bei der Annahme einer Verk... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge ", Rundfunkempfangsanlagen mit zusätzlich betriebenem Verstärker oder Lautsprecher(n)" in §17 Abs1 Z2 der LustbarkeitsabgabeO der Stadt Linz idF vom 20.09.01 mit E v 04.03.09, V447/08. Entscheidungstexte B 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit zwei Bescheiden des Magistrates der Stadt Krems vom 11. Dezember 2006 wurde der Beschwerdeführerin gemäß §5 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930-4 (im Folgenden: NÖ GemeindewasserleitungsG), und §§5 und 6 der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren vom 17. September 2003 (für zwei unterschiedliche Objekte) Wasserbezugs- und Wasserbereitstellungsgebühr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft schloss 2004 mit der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg einen Finanzierungsvertrag, über den drei Originalurkunden errichtet wurden, wobei zwei Originale in Luxemburg verblieben und ein Original nach Österreich gebracht wurde. Dieses Rechtsgeschäft wurde unter Vorlage der nach Österreich verbrachten Urkunde dem Finanzamt angezeigt, und es wurde hiefür Rechtsgeschäftsgebühr nach §33 TP19 Abs1 Z1 Gebührengesetz... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6930 Wasserversorgung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren idF des Beschlusses vom 17.09.03 mit E v 05.03.09, V452/08. Entscheidungstexte B 1474/07 Entsch... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §25 GebührenG 1957, BGBl 267 idF BGBl I 84/2002, mit E v 26.02.09, G158/08. Quasi-Anlassfall B2000/08, E v 16.06.09. Entscheidungstexte B 1903/07 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 06.03.2009 B 1903/07 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 7. Oktober 2007 fand die vom Stadtsenat Krems mit Verordnung vom 27. Juni 2007 ausgeschriebene Wahl zum Gemeinderat der Stadt Krems an der Donau statt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §34 der Niederösterreichischen Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350-6, (im Folgenden: NÖ GRWO 1994) abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zu Grunde: Liste 1: Volksparte... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art26aNö GRWO 1994 §18, §23 ff, §46, §48, §49, §63, §64, §70
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keinePräjudizialität der Bestimmungen der Nö Gemeinderatswahlordnung 1994über die Wahlberechtigung; kein verfassungsrechtliches Gebot derStimmabgabe nur unter V... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid der KommAustria vom 18. Juni 2001 wurde der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Gesellschaft die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk für das Versorgungsgebiet "Salzburg Stadt 94,0 MHz" erteilt. Den dagegen erhobenen Berufungen der mitbeteiligten Parteien wurde mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (im Folgenden: BKS) vom 6. September 2002 Folge gegeben und die beantragte Zulassung einer mitbeteiligten Partei erteilt. G... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 lite
Leitsatz: Zurückweisung einer weiteren Beschwerde gegen einen Bescheidbetreffend Stattgabe der Berufung von Beteiligten gegen die Zulassungder Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Gesellschaft zurVeranstaltung von Hörfunk; Konsumierung des Beschwerderechts mit(erster) Beschwerdeeinbringung - unab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Niederösterreichische Landesregierung als Aufsichtsbehörde erklärte mit Bescheid vom 9. April 2008, Z RU1-AB-2/086-2008 den Spruchteil II [Baubewilligung] des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 11. September 2007, Z ZTW2-BO-0715/001, in welchem diese der beschwerdeführenden Gesellschaft die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Betriebsanlage für das Handelsgewerbe im Standort Gemeinde Zwettl-Niederösterreich, KG Zwettl-Stad... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Schriftsatz vom 7. September 2006 wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Freistadt der Antrag gestellt, den einschreitenden Verein und seine näher bezeichneten Mitgliedsvereine als "anerkannte kynologische Vereine" gemäß Punkt 1.6. der Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung 2004 (im Folgenden: 2. TierhaltungsVO), BGBl. II 486/2004 idF BGBl. II 26/2006, anzuerkennen. Mit Schreiben vom 20. September 2006 wurde dieser Antrag von der Bezirkshauptma... mehr lesen...