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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Beschwerde gegen die Ab- bzw Zurückweisung von Anträgen aufRichtigstellung des Nachnamens des Beschwerdeführers bzw seinerWahlmutter mangels Legitimation unzulässigRechtssatz
Erlöschen der familienrechtlichen Beziehungen zur vormaligen Wahlmutter durch weitere Adoption; kein rechtliches Interesse des Beschwerdeführers an der Erledigung seiner Anträge ersichtlich; fehlende Beschwer bereits im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Personenstandswesen, Namensrecht, Zivilrecht, Kindschaftsrecht, VfGH/ Legitimation, Rechte subjektive öffentliche, BeschwerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B1324.2009Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011