Index: 60 Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art140 Abs7VfGG §88
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §18 Abs1 Z1 KinderbetreuungsgeldG (KBGG), BGBl I 103/2001, in seiner Stammfassung, mit E v 04.03.11, G184/10 ua. Kostenzuspruch: Verzeichnung regelmäßig anfallender Kosten nicht notwendig; unrichtiges Kostenverzeichnis schadet daher nicht. Ebenso: B15/10, B40/10,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Aus Anlass dieser Beschwerde leitete der Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des §18 Abs1 Z1 KBGG ein. Mit Erkenntnis vom 4. März 2011, G184-195/10, hob er diese Bestimmung als verfassungswidrig auf. 2. Die Beschwerde ist begründet. Die belangte Behörde hat eine verfassungswidrige Gesetzesbestimmung angewendet. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Aus Anlass dieser Beschwerde leitete der Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des §18 Abs1 Z1 KBGG ein. Mit Erkenntnis vom 4. März 2011, G184-195/10, hob er diese Bestimmung als verfassungswidrig auf. 2. Die Beschwerde ist begründet. Die belangte Behörde hat eine verfassungswidrige Gesetzesbestimmung angewendet. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Aus Anlass dieser Beschwerde leitete der Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des §18 Abs1 Z1 KBGG ein. Mit Erkenntnis vom 4. März 2011, G184-195/10, hob er diese Bestimmung als verfassungswidrig auf. 2. Die Beschwerde ist begründet. Die belangte Behörde hat eine verfassungswidrige Gesetzesbestimmung angewendet. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Aus Anlass dieser Beschwerde leitete der Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des §18 Abs1 Z1 KBGG ein. Mit Erkenntnis vom 4. März 2011, G184-195/10, hob er diese Bestimmung als verfassungswidrig auf. 2. Die Beschwerde ist begründet. Die belangte Behörde hat eine verfassungswidrige Gesetzesbestimmung angewendet. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, das... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Rechtssatz: Quasi-Anlassfall; Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "oder Kriminalpolizei" im ersten Satz des §106 Abs1 StPO idF des StrafprozessreformG BGBl I 19/2004 mit E v 16.12.10, G259/09 ua. Ebenso: B941/10, E v 02.05.11; Kostenzuspruch: Zuspruch des einfachen Pauschalsatzes, erhöht um einen entsprechenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen, amtswegiges Gesetzesprüfungsverfahren 1.1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Türkei. Er stellte nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 7. September 2001 einen Asylantrag, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28. November 2001 abgewiesen wurde. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 23. April 2002 abgewiesen. Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Militärperson der Verwendungsgruppe M BO 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit mündlich verkündeter Entscheidung des Kommandanten des "Regionalen Koordinierungszentrums 4" AUCON/EUFOR (in der Folge: Einheitskommandant) vom 10. Oktober 2008 wurde gegen den Beschwerdeführer während dessen Teilnahme an einem Auslandseinsatz des Bundesheeres wege... mehr lesen...
Index: 43 Wehrrecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAuslandseinsatzG 2001 §6 Z1HeeresdisziplinarG 2002 §63, §83, §84, §85
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Soldaten gegen die Verhängungeiner Disziplinarstrafe während eines Auslandseinsatzes wegenNichterschöpfung des Instanzenzugs; Antrag auf Überprüfung derDisziplinarentscheidung durch die Disziplinarkommission nachBeendigung des Eins... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §44 Abs5 letzter Satz Niederlassungs- und AufenthaltsG (NAG), BGBl I 100/2005 idF BGBl I 122/2009, mit E v 28.02.11, G201/10. Entscheidungstexte B 1239/10 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen den oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamts, Außenstelle Wien, vom 23. April 2010, mit welchem dem Beschwerdeführer die Aufenthaltsberechtigungskarte nach §51 Asylgesetz 2005, BGBl. I 100/2005, idF BGBl. I 135/2009 (im Folgenden: AsylG 2005), wegen Ablauf der Gültigkeit entzogen wurde, und macht eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Achtung des Pri... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art129cB-VG Art144aAsylG 2005 §51, §53
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid desBundesasylamtes betr die Entziehung einerAufenthaltsberechtigungskarte wegen Ablaufs der Gültigkeit; Vorliegeneiner Asylsache, daher keine Erschöpfung des Instanzenzuges;Zulässigkeit einer B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführende Agrargemeinschaft fasste in den Ausschusssitzungen am 9. April 2010 und 17. Mai 2010 verschiedene Beschlüsse, ohne dem Ausschuss gemäß §35 Abs7 TFLG 1996 idF LGBl. 7/2010 einen Vertreter der mitbeteiligten Gemeinde beizuziehen. Mit Bescheid vom 8. Juli 2010, AgrB-R741/462-2010, behob das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz über Antrag der mitbeteiligten Gemeinde die am 9. April 2010 zu den... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Flurverfassung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art12 Abs1 Z3B-VG Art120a, Art120cB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienTir FlVLG 1996 §33 Abs2 litc, Abs5, Abs6, §34 Abs1, §35 Abs7, §36 Abs2, §37 Abs6, Abs7, Abs8VfGG §87 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchAbweisung der Berufung ein... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Rechtssatz: Abweisung der Beschwerden im Anlassfall zu V124/10 ua, E v 25.02.11, (betr Aufhebung der TopographieV-Kärnten und von Bestimmungen in straßenpolizeilichen Ortstafelverordnungen) unter Verweis auf die
Entscheidungsgründe: im E v 13.12.01, B2075/99 (VfSlg 16403/2001). Ebenso: B2011/08 ua, B268/09 ua... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Über den Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 27. Februar 2009 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (am 25. Oktober 2007) im Ortsgebiet von Edling eine Geldstrafe in bestimmter Höhe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob der Beschwerdeführer Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten. 2. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Über den Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 27. Februar 2009 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (am 27. Oktober 2007) im Ortsgebiet von Mökriach eine Geldstrafe in bestimmter Höhe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob der Beschwerdeführer Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten. 2. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verw... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer wurde vom Universitätsrat der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: Universitätsrat) in dessen Sitzung am 8. Jänner 2008 aus einem Dreiervorschlag des Senates der Medizinischen Universität Graz für die Funktionsperiode 2008 - 2012 zum Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: Rektor) gewählt. 2.1. In der Folge führte der Vorsitzende des Universitätsrates in dessen Auftrag mit dem Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegende Beschwerde entspricht iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 13.12.2006, B3156/05 und B3521/0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegende Beschwerde entspricht iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 13.12.2006, B3524/05 uam.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegenden Beschwerden entsprechen iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 18.6.2008, B1886/06 uam.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegenden Beschwerden entsprechen iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 18.6.2008, B1960/06 uam.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegenden Beschwerden entsprechen iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05; 18.6.2008, B196/07 uam.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die vorliegenden Beschwerden entsprechen iVm dem Erkenntnis vom heutigen Tage, V124-127/10 ua., in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B2075/99 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 (vgl. VfSlg. 16.403/2001) entschieden wurde; auf die
Entscheidungsgründe: dieses Erkenntnisses wird verwiesen (vgl. ebenso VfGH 13.12.2006, B3158/05 uam.). 2. Die Kosten... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidUniversitätsG 2002 §23
Leitsatz: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Bekanntmachung der Aufhebung der Wahl des Beschwerdeführers zum Rektor der Medizinischen Universität Graz bzw gegen die briefliche Mitteilung dieser Entscheidung; kein Vorliegen eines Bescheides mangels eines Rechtseingriffs vor Abschluss eines Arbeitsvertrags; Erledig... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationWahlO für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder von Kollegialorganen der Johannes Kepler Universität Linz (WO-KO) §5, §7 Abs2, Abs3
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassungeines Wahlvorschlags für die Wahl der VertreterInnen derProfessorenkurie in den Senat der Johannes Kepler Universität Linz;Zu... mehr lesen...
Begründung: I. Auf Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (in der Folge IGGiÖ) vom 8. Juli 2009 wurde die von dieser vorgelegte Verfassung samt der einen Bestandteil bildenden Wahlordnung und Kultusumlagenordnung nach §2 Abs2 der Verordnung vom 2. August 1988 betreffend die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (in der Folge IslamVO), BGBl. 466/1988, mit Bescheid der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 22. Oktober 2009 genehmigt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer stand bis 30. April 2009 in einem Dienstverhältnis zur S. AG und hatte mit dieser eine Vereinbarung über die Inanspruchnahme der Altersteilzeit, beginnend mit 1. April 2003, geschlossen. Vor Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung hatte er die Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Pensionsantritts eingeholt, wonach er mit 1. Mai 2009 die Voraussetzungen für die vorzeitige Alterspens... mehr lesen...
Begründung: I. Auf Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (in der Folge IGGiÖ) vom 8. Juli 2009 wurde die von dieser vorgelegte Verfassung samt der einen Bestandteil bildenden Wahlordnung und Kultusumlagenordnung nach §2 Abs2 der Verordnung vom 2. August 1988 betreffend die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (in der Folge IslamVO), BGBl. 466/1988, mit Bescheid der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 22. Oktober 2009 genehmigt. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung einer Wortfolge in §22 Abs1 AlVG idF BGBl I 102/2005 mit E v 16.12.10, G74/10. Entscheidungstexte B 1449/09 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 16.12.2010 B 1449/09 Schlagworte V... mehr lesen...