Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.808 Dokumente

Entscheidungen 691-720 von 21.808

RS Vfgh 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua - B696/07 ua

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeKommAustria-G §10, §17aSchwellenwertVen Telekommunikation 2004, 2005 und 2006TelekommunikationsG §17VfGG §19 Abs3 Z3
Leitsatz: Einstellung von amtswegigen Normenprüfungsver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.10.2008

RS Vfgh 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua - B696/07 ua

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeKommAustria-G §10, §17aSchwellenwertVen Telekommunikation 2004, 2005 und 2006TelekommunikationsG §17VfGG §19 Abs3 Z3
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Rechtssatz | Vfgh | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

Begründung: 1. Aus Anlass von sechs Beschwerden gegen Bescheide der Telekom-Control-Kommission, mit denen über die Verpflichtung der beschwerdeführenden Partei zur Leistung von Finanzierungsbeiträgen zur Finanzierung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs - GmbH im Fachbereich Telekommunikation abgesprochen wurde, hat der Verfassungsgerichtshof am 14. Juni 2008 von Amts wegen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit näher bezeichneter Teile des Bundesgesetzes über... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

RS Vfgh 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua - B696/07 ua

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeKommAustria-G §10, §17aSchwellenwertVen Telekommunikation 2004, 2005 und 2006TelekommunikationsG §17VfGG §19 Abs3 Z3
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Rechtssatz | Vfgh | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, Fernmelderecht Eu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, Fernmelderecht Eu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

Begründung: 1. Aus Anlass von sechs Beschwerden gegen Bescheide der Telekom-Control-Kommission, mit denen über die Verpflichtung der beschwerdeführenden Partei zur Leistung von Finanzierungsbeiträgen zur Finanzierung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs - GmbH im Fachbereich Telekommunikation abgesprochen wurde, hat der Verfassungsgerichtshof am 14. Juni 2008 von Amts wegen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit näher bezeichneter Teile des Bundesgesetzes über... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

Begründung: 1. Aus Anlass von sechs Beschwerden gegen Bescheide der Telekom-Control-Kommission, mit denen über die Verpflichtung der beschwerdeführenden Partei zur Leistung von Finanzierungsbeiträgen zur Finanzierung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs - GmbH im Fachbereich Telekommunikation abgesprochen wurde, hat der Verfassungsgerichtshof am 14. Juni 2008 von Amts wegen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit näher bezeichneter Teile des Bundesgesetzes über... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

Begründung: 1. Aus Anlass von sechs Beschwerden gegen Bescheide der Telekom-Control-Kommission, mit denen über die Verpflichtung der beschwerdeführenden Partei zur Leistung von Finanzierungsbeiträgen zur Finanzierung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs - GmbH im Fachbereich Telekommunikation abgesprochen wurde, hat der Verfassungsgerichtshof am 14. Juni 2008 von Amts wegen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit näher bezeichneter Teile des Bundesgesetzes über... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, Fernmelderecht Eu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, Fernmelderecht Eu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

Begründung: 1. Aus Anlass von sechs Beschwerden gegen Bescheide der Telekom-Control-Kommission, mit denen über die Verpflichtung der beschwerdeführenden Partei zur Leistung von Finanzierungsbeiträgen zur Finanzierung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs - GmbH im Fachbereich Telekommunikation abgesprochen wurde, hat der Verfassungsgerichtshof am 14. Juni 2008 von Amts wegen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit näher bezeichneter Teile des Bundesgesetzes über... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, Fernmelderecht Eu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, Fernmelderecht Eu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, Fernmelderecht Eu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

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TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

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Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeKommAustria-G §10, §17aSchwellenwertVen Telekommunikation 2004, 2005 und 2006TelekommunikationsG §17VfGG §19 Abs3 Z3
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TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

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TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

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Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeKommAustria-G §10, §17aSchwellenwertVen Telekommunikation 2004, 2005 und 2006TelekommunikationsG §17VfGG §19 Abs3 Z3
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Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeKommAustria-G §10, §17aSchwellenwertVen Telekommunikation 2004, 2005 und 2006TelekommunikationsG §17VfGG §19 Abs3 Z3
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Rechtssatz | Vfgh | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua

Begründung: 1. Aus Anlass von sechs Beschwerden gegen Bescheide der Telekom-Control-Kommission, mit denen über die Verpflichtung der beschwerdeführenden Partei zur Leistung von Finanzierungsbeiträgen zur Finanzierung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs - GmbH im Fachbereich Telekommunikation abgesprochen wurde, hat der Verfassungsgerichtshof am 14. Juni 2008 von Amts wegen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit näher bezeichneter Teile des Bundesgesetzes über... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, Fernmelderecht Eu... mehr lesen...

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RS Vfgh 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua - B696/07 ua

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeKommAustria-G §10, §17aSchwellenwertVen Telekommunikation 2004, 2005 und 2006TelekommunikationsG §17VfGG §19 Abs3 Z3
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TE Vfgh Beschluss 2008/10/9 B696/07 ua

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RS Vfgh 2008/10/9 G102/08 ua, V431/08 ua - B696/07 ua

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs2B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeKommAustria-G §10, §17aSchwellenwertVen Telekommunikation 2004, 2005 und 2006TelekommunikationsG §17VfGG §19 Abs3 Z3
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