Index: 93/01 Eisenbahn
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2UVP-G 2000 §24fSchienenverkehrslärm-EmissionsschutzV (SchIV), BGBl 415/1993 §2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall nach Aufhebung von Bestimmungen der Schienenverkehrslärm-EmissionsschutzV; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Die Aufhebung der Wortfolge ", S 5004 (Ausgabe 1985) und S 5005 (Ausgabe 1992)" in §2 Abs1 sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer war Polizeibeamter im Bereich des Landespolizeikommandos Wien (LPK Wien) und befindet sich seit 1. Jänner 2011 im Ruhestand. Im Jahr 2009 erstattete das LPK Wien gegen ihn wegen des Verdachts verschiedener Disziplinarvergehen Disziplinaranzeige. In diesem Zusammenhang wurde gegen den Beschwerdeführer wegen allfälliger gerichtlich strafbarer Handlungen auch ein kriminalpolizeiliches Ermittlungsverfahren geführt, in dem die Staatsanwaltschaft ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §140 Abs3 StPO idF BGBl I 19/2004 mit E v 01.10.2013, G2/2013. Quasi-Anlassfall: B926/2012, E v 02.10.2013. Entscheidungstexte B1408/2011 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 01.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde für das Wintersemester 2012/13 als Studierender der Universität Wien zugelassen. Die Universität Wien zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011 unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Universität Innsbruck. Die Universität Innsbruck zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Universität Linz. Die Universität Linz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011 unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom Verfassungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführerin ist Studierende der Universität Graz. Die Universität Graz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom Verfassung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Technischen Universität Graz. Die Technische Universität Graz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Abl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde für das Wintersemester 2012/13 als Studierender der Universität Wien zugelassen. Die Universität Wien zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und de... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§31 und 31a des Satzungsteils "Studienrecht" der Satzung der Technischen Universität Graz idF Mitteilungsblatt der Technischen Universität Graz vom 06.06.2012, 17. Stück, Nr 167, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/20... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§46 und 47 des Satzungsteils "Studienrecht" der Satzung der Universität Linz idF Mitteilungsblatt der Universität Linz vom 29.06.2012, 26. Stück, Pkt 228, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch:... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §44 des Satzungsteiles "Studienrechtliche Bestimmungen" der Satzung der Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 03.02.2006, 16. Stück, Nr 90 (Wiederverlautbarung), idF Mitteilungsblatt der ... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§23 und 23a des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien idF Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 02.05.2012, 22. Stück, Nr 129, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Die... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§23 und 23a des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien, idF Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 02.05.2012, 22. Stück, Nr 129, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Di... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§1 und 2 des Satzungsteils "Studienbeitrag" der Universität Graz idF Mitteilungsblatt der Universität Graz vom 06.06.2012, 35.a Stück, 38. Sondernummer, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführerin steht als Ärztin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2001 in das Geriatriezentrum Floridsdorf des Sozialmedizinischen Zentrums (SMZ) Floridsdorf als ärztliche Institutsvorständin des Instituts für Physikalische Medizin versetzt. Mit E-Mail des ärztlichen Direktors des SMZ Floridsdorf vom 1. Februar 2002 wurde die Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen, Vorverfahren 1. Im Zuge einer Kontrolle am 22. März 2012 fanden Organe des Finanzamts Innsbruck in einem näher bezeichneten Lokal in Höfen vier betriebsbereite und eingeschaltete Glücksspielgeräte mit den Gehäusebezeichnungen "ACT", Seriennummern 30010266 (im Folgenden: Glücksspielgerät 1), 30010193 (im Folgenden: Glücksspielgerät 2), 30010557 (im Folgenden: Glücksspielgerät 3) und 30010051 (im Folgenden: Glücksspielgerät 4). A... mehr lesen...
1.1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. 1.2. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 10. April 2013 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §94 Abs1 Wiener Dienstordnung 1994 – DO 1994 vorläufig vom Dienst suspendiert. 1.3. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, mit der die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides ... mehr lesen...
Index: L2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / LegitimationWr DienstO 1994 §20AVG §66 Abs4
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Verneinung der Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides über die Rechtswidrigkeit einer Weisung betreffend die Enthebung einer Ärztin von ihrer Funktion als Leiterin einer Krankenhausambulanz infolge Annahme der Klärung der Frage in einem gerichtli... mehr lesen...
Index: 34/01 Monopole
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationGlücksspielG §2 Abs4, §52 Abs1, Abs2StGB §168
Leitsatz: Verletzung des Zweitbeschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen unternehmerischer Zugänglichmachung verbotener Ausspielungen nach dem GlücksspielG; Zurückweisung der Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers gegen einen dem Berufungsbegehre... mehr lesen...
Index: L2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86, §88Wr DienstO 1994 §94
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos wegen Wegfalls der Beschwer infolge Beendigung der vorläufigen Suspendierung der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehenden Beschwerdeführerin; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Mit dem Tag der Zustellung des Besc... mehr lesen...
1. Die Großmutter der Bf. hat mit Schenkungsvertrag vom 26. Februar 2000 eine Liegenschaft an den Vater der Bf. übertragen. Nach dem Tod des Geschenknehmers ging diese Liegenschaft mit Urkunde vom 9. August 2002 an dessen Tochter, die nunmehrige Bf., als eingeantwortete Erbin über. 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 23. September 2010 wurden für die Großmutter der Bf. im Rahmen der Mindestsicherung die Unterkunfts- und Verpflegskosten für die Unterbringung in einem Sozi... mehr lesen...
Index: L9200 Sozialhilfe, Grundsicherung, Mindestsicherung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVlbg MindestsicherungsG §12ABGB §947
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen einen an die Großmutter der Beschwerdeführerin adressierten Bescheid betreffend die Mindestsicherung im Hinblick auf die Überleitung eines angenommenen Rechtsanspruches auf eine Bezirkshauptmannschaft mangels Legitimation infolge fehlender Parteistellung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit Kaufvertrag vom 14. November 2008 erwarb ein Nicht-Landwirt die Grundstücke Nr 230/1, /2 und /3, 736 und 737 KG O. im Gesamtausmaß von 28.891 m². In der Folge suchte er bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl um Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Kaufvertrages an. Der Beschwerdeführer gab bei der Bezirksbauernkammer Zwettl fristgerecht eine Interessentenerklärung ab. In dieser teilte er mit, ein ... mehr lesen...
Index: L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienNö GVG 2007 §1, §3 Z2, Z4, §6 Abs2 Z1, §11 Abs6AVG §8
Leitsatz: Zulässigkeit der Beschwerde eines Interessenten gegen die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs nach dem Nö Grundverkehrsgesetz 2007 infolge der Möglichkeit einer V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 25. Jänner 2012 stellte diese gemäß §§35, 36 Abs1 Z3 lita, §37 Abs1 ORF-G fest, dass die beschwerdeführende Partei durch die Bereitstellung bestimmter Online-Angebote, nämlich von 39 Auftritten (etwa von Hitradio Ö3, Radio Wien, Willkommen Österreich ua.) in dem sozialen Netzwerk "Facebook" seit 21. Juli 2011 die Bestimmung des §4f Abs2 Z25 ORF-G verletzt habe, wonach der ORF im Rahmen des öffentli... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung" in §4f Abs2 Z25 ORF-G idF BGBl I 15/2012 mit E v 27.06.2013, G34/2013. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 22. März 2011 wurde dem Beschwerdeführer die Umlage zur Versorgungseinrichtung Teil A gemäß der Umlagenordnung 2011 der Rechtsanwaltskammer Wien, beschlossen in der Plenarversammlung am 29. April 2010, kundgemacht auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Wien am 30. Juni 2010 (im Folgenden: Umlagenordnung ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides in einem dem Anlassfall gleichzuhaltenden Fall
Rechtssatz: Quasi-Anlassfall; Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "; Entsprechendes gilt bei einer im Rahmen einer Plenarversammlung vorgenommenen Abstimmung" in §24 Abs3 RAO sowie der Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Abschnitts "A. II... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerden behaupten die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger durch Anwendung des als verfassungswidrig gerügten §607 Abs12 ASVG. Aus Anlass dieser Beschwerden leitete der Verf... mehr lesen...