1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 30. Juni 2016 wurde (u.a.) der Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung der Parteistellung in einem abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen. Der Revisionswerber erhob dagegen Beschwerde. Der Landeshauptmann erließ darüber die (antragsabweisende) Beschwerdevorentscheidung vom 29. August 2016. Der Revisionswerber stellte gemäß § 15 Abs. 1 VwGVG einen Vorlageantrag. 2 Mit dem oben g... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Revisionen, die sich wegen Ni... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Revisionen, die sich wegen Ni... mehr lesen...
1 Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 2. August 2017 wurde die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers wegen der Anordnung der Festnahme und Vorführung zum Strafantritt einer Ersatzfreiheitsstrafe in einem Verfahren vor der Bezirkshauptmannschaft Amstetten als unzulässig zurückgewiesen. 2 Im Spruch: des nunmehr angefochtenen Beschlusses wurde ausdrücklich auf die am 13. Juni 2017 durchgeführte öffentliche mündliche Verhandlung verwiesen. In ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde für Steiermark, Dienststelle Stainach (im Folgenden: ABB), vom 24. Mai 2013 wurde gemäß §§ 1 Abs. 4, 7, 40 und 48 des Steiermärkischen Einforstungs-Landesgesetzes 1983 (StELG 1983), LGBl. Nr. 1/1983 idF LGBl. Nr. 84/2008, der von der mitbeteiligten Partei (verpflichteten Partei) vorgelegte Waldwirtschaftsplan 2011 - 2020 für die Neuhauser Grimmingwaldung, EZ 252, KG Neuhaus, vom 27. Jänner 2011 (Stand 2010) unter näher bezeichneten Festleg... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Burgenland (LVwG) wurde ein Antrag der Revisionswerberinnen auf Wiederaufnahme eines mit Erkenntnis des LVwG vom 6. Mai 2015 abgeschlossenen wasserpolizeilichen Auftragsverfahrens nach § 31 WRG 1959 als unbegründet abgewiesen. 2 Die Revisionswerberinnen hatten als Wiederaufnahmegrund das Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel geltend gemacht; ein Gutachten, wonach die im Verfahren ihnen zugerechneten... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/16/0028 B 2. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Es genügt nicht, wenn die Revision im Rahmen der Darstellung der
Gründe: nach § 28 Abs. 3 VwGG ohne konkrete Bezugnahme auf den Revisionsfall die Zulässigkeit nur unter Gebrauch allgemeiner Ausführungen behauptet... mehr lesen...
Index: L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art133 Abs4EinforstungsLG Stmk 1983 §23EinforstungsLG Stmk 1983 §23 Abs1EinforstungsLG Stmk 1983 §41VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwRallgWWSGG §28 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0101Ra... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0130 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0070 B 27. Juli 2017 RS 1 Stammrechtssatz Dem Erfordernis der gesonderten Darlegung von in § 28 Abs. 3 VwGG geforderten Gründen, aus de... mehr lesen...
1 Unbestritten ist, dass das Bezirksgericht Josefstadt mit Beschluss vom 26. Jänner 2017 die Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Revisionswerber bewilligte, Gerichtsgebühren nach TP 4 lit. a GGG sowie eine Vollzugsgebühr bestimmte und aussprach, dass die Exekution auch zur Hereinbringung der Gerichts- und Vollzugsgebühren bewilligt werde und die Anordnung sofort vollstreckbar sei. Einem dagegen erhobenen Rekurs wurde nicht stattgegeben. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis... mehr lesen...
1 Im Realteilungsvertrag vom 15. Oktober 2015 vereinbarten die Revisionswerberinnen, Miteigentümerinnen einer Liegeschaft bestehend aus dem Grundstück 928/1 im Ausmaß von insgesamt 7.091 m2, die Realteilung der Liegenschaft in das Grundstück 928/1 im Ausmaß von 4.705 m2 sowie in das Grundstück 928/3 im Ausmaß von 2.386 m2 und die Übernahme dieser Grundstücke in das jeweilige Alleineigentum der Revisionswerberinnen. Laut Punkt III. des Realteilungsvertrages sei der Stichtag für di... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2017 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 5. Jänner 2015 als unbegründet abgewiesen. 2 Weiters wurde gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerber sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Volksgruppe der Tschetschenen zugehörig. Sie stellten in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt drei Anträge auf internationalen Schutz, die alle rechtskräftig abgewiesen wurden, wobei die beiden Folgeanträge jeweils binnen weniger Wochen nach Rechtskraft des jeweils vorangegangenen Verfahrens gestellt worden waren. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 4. August 2... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §35B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Abs4 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/20/0348Ra 2017/20/0349Ra 2017/20/0350Ra 2017/20/0351Ra 2017/20/0352
Rechtssatz: Bei der Verhängung einer Mutwillensstrafe handelt es sich um keine Verwaltungsstrafsache ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (belangte Behörde) vom 23. Jänner 2017 wurde der Antrag des Revisionswerbers, eines ägyptischen Staatsangehörigen, auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mangels Erfüllung der besonderen Erteilungsvoraussetzung gemäß § 64 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) abgewiesen. 2 Mit dem angefochtenen, am 31. Mai 2017 mündlich verkündeten und am 19. Juni 2017 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis des ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 23. August 2016 wurden - soweit für den vorliegenden Revisionsfall von Bedeutung - Anträge der Revisionswerberin auf Enthebung von der Verfahrenshilfe für eine näher bezeichnete Person in einem näher bezeichneten Strafverfahren (Spruchpunkt 1) und auf Befreiung von der Bestellung von der Verfahrenshilfe für diese Person (Spruchpunkt 2) abgewiesen; weiters wurde der Antrag, "sonstige erforderliche Maßnahmen bzw. Handl... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 7. März 2017 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung von § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 Z 1 StVO eine Geldstrafe von EUR 1.600,- (Ersatzfreiheitsstrafe 336 Stunden) verhängt. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit dem angefochtenen Erkenntnis als unbegründet ab; eine Revision erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. 3 Begründend fü... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 27. Dezember 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die Anträge der Revisionswerber, beide ukrainische Staatsangehörige, auf internationalen Schutz vollinhaltlich ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung und stellte die Zulässigkeit der Abschiebung in die Ukraine fest. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die gegen diese Bescheide g... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Er war auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 3, Dienstzulagengruppe 1 ernannt und leitete seit dem Jahr 2003 die Postfiliale G. 2 Mit Bescheid vom 12. November 2015 versetzte die Dienstbehörde den Revisionswerber gemäß § 38 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 201... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Die Erstrevisionswerberin ist die Mutter des minderjährigen Zweitrevisionswerbers. Beide Revisionswerber sind ukrainische Staatsangehörige und stellten am 6. Februar 2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab die Erstrevisionswerberin zusammengefasst an, sie stammten aus dem Gebiet Luhansk; dort herrsche Bürgerkrieg und die russische Armee bombardiere die Stadt. Seit November 2014 hätten wiederholt Männer in Militäruniform die Erstrevisions... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 10. Juli 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 8. Februar 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) ab, erteilt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...