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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die Frage der Notwendigkeit von bestimmten verfahrensgegenständlichen Bauwerken und Anlagen (§ 30 Abs. 5 OÖ ROG 1994) ist auf den jeweiligen konkreten Betrieb bezogen. Es handelt sich dabei somit aber grundsätzlich um eine Frage, die nicht über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat und die folglich keine grundsätzliche Rechtsfrage darstellt (vgl. VwGH 22.11.2015, Ra 2015/06/0111; 2.8.2017, Ra 2017/05/0202).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050038.L02Im RIS seit
03.05.2018Zuletzt aktualisiert am
04.05.2018