RS Vwgh 2018/3/20 Ra 2018/05/0038

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Veröffentlicht am 20.03.2018
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Index

L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauRallg;
B-VG Art133 Abs4;
ROG OÖ 1994 §30 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage der Notwendigkeit von bestimmten verfahrensgegenständlichen Bauwerken und Anlagen (§ 30 Abs. 5 OÖ ROG 1994) ist auf den jeweiligen konkreten Betrieb bezogen. Es handelt sich dabei somit aber grundsätzlich um eine Frage, die nicht über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat und die folglich keine grundsätzliche Rechtsfrage darstellt (vgl. VwGH 22.11.2015, Ra 2015/06/0111; 2.8.2017, Ra 2017/05/0202).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050038.L02

Im RIS seit

03.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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