Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/19/0107 B 30. Juni 2016 RS 1 Stammrechtssatz Der - an sich nur zur Rechtskontrolle berufene - VwGH ist nicht berechtigt, eine Beweiswürdigung des VwG auf ihre Richtigkeit hin zu beurteilen, das heißt sie... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Sofern die Revisionswerberin die "Zuständigkeit der einschreitenden Behörde" ohne nähere
Begründung: bestreitet, ist dazu auszuführen, dass mit dieser unsubstantiierten Behauptung keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG aufgezeigt wird. ... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 22. Juni 2016 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg (BH) der Marktgemeinde Schwanberg die wasserrechtliche Bewilligung für Hochwasserschutzmaßnahmen am Stullneggbach in einem konkret genannten Bereich unter näher bestimmten Auflagen und Nebenbestimmungen. 2 Dagegen erhob der Revisionswerber als Fischereiberechtigter Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG). 3 Mit Beschluss vom 5. Dezember 2016 bestellte das LVwG Herr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/13/0051 E 27. Juli 2016 RS 1 Stammrechtssatz Ein relevanter Begründungsmangel der Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes bewirkt die Zulässigkeit der Revision iSd § 25a VwGG (vgl. VwGH vom 18. Februar 2015, Ra 2014/03/0045, mwN). ... mehr lesen...
1 Mit dem hg. Beschluss vom 3. Oktober 2017, Ra 2017/07/0082- 4, wies der Verwaltungsgerichtshof eine außerordentliche Revision der antragstellenden Partei gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark mit Blick auf Art. 133 Abs. 4 B-VG und § 28 Abs. 3 VwGG zurück. 2 Mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2017 begehrte der Revisionswerber die Wiederaufnahme dieses Verfahrens nach § 45 Abs. 1 Z 4 VwGG, weil ihm die Revision zur Mängelbehebung zurückzustellen gewes... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist Alleineigentümerin mehrerer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Mit dem im zweiten Rechtsgang erlassenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau (BH) vom 30. Oktober 2014 wurde die Revisionswerberin gemäß den §§ 32 und 138 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) verpflichtet, a) die bisherige Koppelhaltung von landwirtschaftlichen Nutztieren (z.B. Rinder, Ziegen, etc.) auf dem Grundstück Nr. 4/2 der KG K. entweder derart einzuricht... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 26. September 2017 wies das Landesverwaltungsgericht Kärnten (durch Abweisung einer Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 26. September 2017) - soweit für das vorliegende Revisionsverfahren von Interesse - einen Antrag des Revisionswerbers "auf Zuwanderung und Aufstellen von Bienenvölkern mit Buckfast-Bienen" an einen näher genannten Standort gemäß § 11 Abs. 2 K-BiWG ab. 2 Nach Art. 133 Abs. ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 30. Oktober 2013 wurde gemäß § 3 in Verbindung mit § 17 des (Vorarlberger) Gesetzes über das Gemeindegut (GGG) festgestellt, dass die Grundstücke Nr. 1371/1, 1606/1, 1606/2, 1745, 1765/1 und 1766, alle in EZ 168, GB R, Gemeindegut im Sinne des § 2 Abs. 1 GGG in Form von Fraktionsgut darstellten, dessen Nutzung den Bezugsberechtigten des Ortsteils M vorbehalten sei. 2 Der dagegen von den Revisionswerbern erhobenen Beschwerde... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies die Anträge der Revisionswerber, alle Staatsangehörige der Ukraine, auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 7. März 2017 ab, erteilte keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung und stellte die Zulässigkeit der Abschiebung in die Ukraine fest. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die gegen diese Bescheide gerichteten Beschwerden a... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde von der Landespolizeidirektion Steiermark am Sonntag, den 17. August 2014 für eine kriminalpolizeiliche Vernehmung im Dienste der Strafjustiz als Dolmetscher beigezogen. Von 10.00 Uhr bis 10.20 Uhr übertrug der Revisionswerber für den Beschuldigten in der Niederschrift enthaltene Belehrungen, Hinweise und Erklärungen in die türkische Sprache. Die Befragung fand schließlich von 10.20 Uhr bis 12.00 Uhr statt, wobei die vom Revisionswerber gedolmetschten ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist afghanischer Staatsangehöriger und stellte am 24. Juni 2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies diesen Antrag mit Bescheid vom 13. Dezember 2016 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 ab. Es erteilte ke... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist irakischer Staatsangehöriger und stellte am 20. Juni 2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 21. Juni 2017 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 ab (Spruchpunkte I... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nachdem die belangte Behörde dem Revisionswerber am 29.3.2007 zunächst einen befristeten Behindertenpass wegen eines festgestellten Grades der Behinderung (GdB) von 50% ausgestellt hatte, wurde die Befristung am 30.12.2008 infolge einer Nachuntersuchung aus dem Behindertenpass gestrichen. 2 Mit Bescheid vom 29.7.2013 wies die belangte Behörde den Antrag des Revisionswerbers vom 29.10.2012 auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung gemäß §§ 40, 41, 45 und 55 Bundesbehind... mehr lesen...
1 1. Mit Schreiben vom 11. Februar 2015 schrieb die revisionswerbende Partei der mitbeteiligten Partei für fünf Schüler und Schülerinnen der Polytechnischen Schule Grieskirchen einen "Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeitrag" für das Jahr 2015 in der Höhe von insgesamt EUR 7.591,89 vor. 2 Ein dagegen von der mitbeteiligten Partei erhobener Einspruch wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 2015 gemäß §§ 50, 51 und 53 iVm § 46 Abs. 1 Oö. Pflichtschulorganisations... mehr lesen...