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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §9 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/18/0123Rechtssatz
Der als grundsätzlich formulierten Rechtsfrage hinsichtlich der Bedeutung des Vorliegens einer überlangen Verfahrensdauer für die Interessenabwägung nach Art. 8 MRK käme lediglich dann Relevanz für den Verfahrensausgang zu, wenn sich während der Verfahrensdauer schützenswerte familiäre oder private Interessen der revisionswerbenden Parteien herausgebildet hätten. Vor dem Hintergrund, dass den festgestellten familiären und privaten Interessen der revisionswerbenden Parteien ohnedies nur ein geringes Gewicht beigemessen wurde, liegt lediglich eine theoretische Rechtsfrage, die keine Relevanz für den gegenständlichen Fall hat, vor (zu theoretischen Rechtsfragen vgl. etwa VwGH 3.10.2017, Ra 2017/07/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018180122.L01Im RIS seit
19.04.2018Zuletzt aktualisiert am
20.04.2018