Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird mit den Ausführungen in der gesonderten Zulässigkeitsbegründung keine konkrete Rechtsfrage, der im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme, aufgeworfen, konnten Ausführungen zur Revisionslegitimation des Gemeinderates unterbleiben (vgl. in diesem Sinn zu einer nicht... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Pakistans, stellte am 29. Dezember 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und führte dazu im Wesentlichen aus, er werde von seinen Schwagern verfolgt, weil er seine Frau gegen den Willen ihrer Familie heimlich geheiratet habe. 2 Mit Bescheid vom 23. März 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige Armeniens. Der Erstrevisionswerber stellte am 22. September 2015, die zweit- bis fünftrevisionswerbenden Parteien am 11. August 2016 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. Sie begründeten ihre Anträge im Wesentlichen mit Bedrohungen und Übergriffen auf den Erstrevisionswerber aufgrund dessen politischer Einstellung. Darüber hinaus brachte der Erstrevisionswerber vor, an Hepatitis-C zu leiden. 2... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein aus Kabul stammender afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 1. Juli 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Er begründete seinen Antrag im Wesentlichen dahingehend, dass er durch die Taliban beziehungsweise durch regierungsfeindliche Kräfte wiederholt bedroht worden sei, weil er als Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens für amerikanische und ausländische Truppen in einer Kaserne in Jalalabad als Automechaniker und später für ein auslän... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger des Irak, stellte am 30. April 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen begründete er im Wesentlichen damit, dass er in Mossul ein "Handy- und Computergeschäft" betrieben habe und durch den IS verdächtigt worden sei, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit irakischen Polizeioffizieren in Kontakt zu stehen. Aus diesem Grund sei er vom IS bedroht worden. 2 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) v... mehr lesen...
1 Der Erstrevisionswerber und die Zweitrevisionswerberin sind Lebensgefährten und Eltern des minderjährigen Drittrevisionswerbers. Bei allen Revisionswerbern handelt es sich um Staatsangehörige Nigerias. 2 Der Erstrevisionswerber stellte im Jahr 2009 einen ersten und nach erneuter illegaler Einreise in das Bundesgebiet im Jahr 2013 einen zweiten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, welche beide rechtskräftig gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzul... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein ägyptischer Staatsangehöriger, stellte am 4. Juni 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund brachte er zusammengefasst vor, er habe im Jahr 2013 an Demonstrationen teilgenommen, bei denen einer der Teilnehmer gestorben sei. Die Polizei habe dem Revisionswerber die Schuld an diesem Tod gegeben, und er sei - zu Unrecht - wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem befürchte er Rache durch die Familie des Getöteten. ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 20. Jänner 2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 25. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurück, sprach aus, dass Kroatien für die Prüfung des Antrages zuständig sei, ordnete die Außerlandesbringung des Revisionswerbers an und stellte fest, dass... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde ausgesprochene Beschlagnahme zehn näher bezeichneter Glücksspielgeräte der revisionswerbenden Partei gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für unzulässig. 2 Die revisionswerbende Partei erhob gegen dieses Erkenntni... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 4. September 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 vierter Fall iVm §§ 1 bis 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG mit zwei Glücksspielgeräten schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 2 zweiter Strafrahmen GSpG zwei Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- samt Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich wurde der - als Fachschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich stehende, - im Jahr 1964 geborene Revisionswerber für schuldig erkannt, am 22. Jänner 2014 um ca. 11 Uhr im Hauptgebäude der landwirtschaftlichen Fachschule X die Schülerin Y ab dem Klassenzimmer bis in die Direktionskanzlei verfolgt, diese am Verlassen der Direktionskanzlei gehindert und ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld vom 30. März 2017 wurde die Beschlagnahme von sechs näher bezeichneten Glücksspielgeräten und einem Stiftschlüssel gegenüber der Revisionsweberin als Inhaberin der Geräte gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde als un... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Salzburg vom 18. April 2017 wurde die Beschlagnahme von neun näher bezeichneten Glücksspielgeräten gemäß § 53 Abs. 1 und 3 Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach weiters aus, dass eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ni... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde ausgesprochene Beschlagnahme vier näher bezeichneter Glücksspielgeräte und eines Abschreibungsschlüssels gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für unzulässig. 2 Die revisionswerbende Partei erhob gegen dieses Erken... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg wurde der Revisionswerber dreier Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn drei Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 4.000,-- (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 22 Stunden) verhängt, weil er als Betreiber eines näher bezeichneten Lokals mit drei näher bezeichneten Glücksspielgeräten zur Teilnahme v... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Burgenland nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde ausgesprochene Beschlagnahme zehn näher bezeichneter Glücksspielgeräte der revisionswerbenden Partei samt dem darin enthaltenen Bargeld gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz; hinsichtlich der Beschlagnahme eines weiteren Geräts gab es der Beschwerde Folge. Die Revision ge... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 4. September 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Kft. der zweifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erster Fall iVm § 1, § 2, § 3 und § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG für schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 2 erster Strafsatz GSpG zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 2.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen jeweils in Höhe von ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs1 Z1;B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/05/0035 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0012 B 16. März 2016 RS 3 Stammrechtssatz Ob eine Entledigungsabsicht im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 AWG ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1.1.1. Mit dem erstangefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich den Revisionswerber - insofern in Bestätigung des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 5. September 2016 (lediglich die im Spruch: genannten Tatzeiträume wurden berichtigt) - schuldig, er habe es als gemäß § 9 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ einer näher genannten Gesellschaft mit Sitz in der Tschechischen ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zustimmung zur auszusprechenden Kündigung des Mitbeteiligten, eines begünstigten Behinderten, abgewiesen und der Kündigung gemäß § 8 Abs. 2 BEinstG nicht zugestimmt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rech... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 2018 war die Lenkberechtigung der Mitbeteiligten unter gleichzeitiger Anordnung begleitender Maßnahmen für 10 Monate entzogen worden. Der dagegen erhobenen Beschwerde der Mitbeteiligten gab das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis statt und reduzierte die Entziehungsdauer auf 6 Monate, dies aufgrund seiner Annahme, dass die Mitbeteiligte bei Begehung des ihr zur Last gelegten Alkoholdelikts keinen Verkehrsunfall ve... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Republik Kamerun, stellte am 21. Mai 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). 2 Befragt zu den Fluchtgründen gab der Revisionswerber sowohl in der niederschriftlichen Erstbefragung als auch in der Einvernahme zusammengefasst an, dass er in seinem Heimatstaat aufgrund seiner Zugehörigkeit zur englischsprachigen Minderheit diskriminiert und wegen seiner Unterstützung der politischen Bew... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...