Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole
Norm: B-VG Art133 Abs4;GSpG 1989 §53 Abs1 Z1 lita;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch mit einer bloßen Anmeldung eines Glücksspielgerätes nach landesgesetzlichen Vorschriften ist nicht auszuschließen, dass mit diesem Gerät gegen das Glücksspielgesetz verstoßen werden kann (vgl. VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0043). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole
Norm: B-VG Art133 Abs4;GSpG 1989 §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Haben sowohl Spielerfähigkeiten als auch Zufall auf den Spielausgang Einfluss, ist entscheidend, ob die abstrakte Steuerbarkeit kausaler Gegebenheiten rationale Gewinnerwartungen begründen kann. Demnach liegt kein Glücksspiel vor, wenn es der Spieler "in der Hand" ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde ausgesprochene Beschlagnahme neun näher bezeichneter Glücksspielgeräte der revisionswerbenden Partei gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für unzulässig. 2 Gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts ist die Revi... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 11. Februar 2016 erkannte die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde die vom Revisionswerber mit Antrag vom 30. Oktober 2014 geltend gemachte Gesundheitsschädigung einer posttraumatischen Belastungsstörung gemäß §§ 1 und 2 Heeresversorgungsgesetz (HVG) nicht als Dienstbeschädigung an und sprach demgemäß keine Beschädigtenrente zu. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht nach Einholung eines weiteren psychiatrisch/psychother... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein iranischer Staatsangehöriger und der schiitischen Glaubensgemeinschaft zugehörig, stellte am 13. Jänner 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. Als Fluchtgrund brachte er im Wesentlichen vor, dass gegen ihn ein Haftbefehl aufgrund außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer verheirateten Frau, welche die Ehefrau des Mullah sei, erlassen worden sei. Zudem habe er eine Faustfeuerwaffe während seines Militärdienstes 2009 gefunden und... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 A. Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht im Rechtszug den Antrag der revisionswerbenden Partei auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) ab und erachtete eine Revision dagegen als unzulässig. 2 B. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere w... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/03/0003 E 3. Mai 2017 RS 1 Stammrechtssatz Nach Art 133 Abs 4 B-VG iVm § 25a VwGG ist vom VwG eine ordentliche Revision gegen seine Entscheidungen jedenfalls dann zuzulassen, wenn diese Entscheidung von der Rechtsprechung des VwGH abweicht, wenn zu den entscheidungswesen... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;B-VG Art139;B-VG Art140;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0144 B 24. Jänner 2017 RS 3 Stammrechtssatz Normbedenken gegen generelle Rechtsvorschriften vor dem VwGH können nicht als grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen werden (Hinweis B vom 27. Februar 2015, Ra 2015/06/0009). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verweis auf im Beschwerdeverfahren erstattete Schriftsätze stellt keine gesetzmäßige Ausführung der Zulässigkeitsgründe im Sinne des § 28 Abs. 3 VwGG dar (vgl. VwGH 29.6.2016, Ra 2016/05/0030, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach (belangte Behörde) vom 7. September 2012 wurde der Revisionswerberin die Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage in V durch Errichtung eines Trafos, Umbau bzw. Erweiterung der Kühlung sowie Errichtung einer automatischen Palettenregalanlage erteilt. 2 Die belangte Behörde stellte diesen Bescheid den erst-, dritt- und viertmitbeteiligten Parteien als "übergangene Parteien" am 21. bzw. 23. August 2017 zu. Der zwe... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach (belangte Behörde) vom 4. Juni 2013 wurde der Revisionswerberin die Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage in V durch Errichtung einer Produktionshalle mit Kühlraum im Ausmaß von circa 860 m2 erteilt. 2 Die belangte Behörde stellte diesen Bescheid den erst-, dritt- und viertmitbeteiligten Parteien als "übergangene Parteien" am 21. bzw. 23. August 2017 zu. Der zweitmitbeteiligten Partei wurde der Bescheid nicht... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, stellte am 17. Oktober 2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 27. Juni 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 iVm 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005, erließ gegen ihn ... mehr lesen...
1 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies den vom Revisionswerber, einem Staatsangehörigen von Bangladesch, am 23. April 2013 gestellten Antrag auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 20. April 2016 hinsichtlich der Zuerkennung sowohl von Asyl als auch von subsidiärem Schutz ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 55 und 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), erließ eine Rückkehrentscheidung gegen den Revisionswerber und stellt... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg im Instanzenzug einen Antrag des Revisionswerbers vom 8. Februar 2015 auf zeitliche Befreiung von der Grundsteuer für einen näher bezeichneten Neubau ab und sprach aus, dass seine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig sei. 2 Der in Rede stehende Neubau (Einfamilienhaus) sei mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z baubehördlich bewilligt worden. In diesem Haus seien nicht mehr als f... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochten Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht die mit Bescheid vom 6. August 2013 erfolgte Mitteilung der buchmäßigen Erfassung von Eingangsabgaben in näher angeführter Höhe und sprach aus, dass eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesonde... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1. Nach den insoweit unstrittigen Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis führten die mitbeteiligten Parteien vertreten durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen als vergebende Stelle unter der Bezeichnung "Digitale Luftbilder und digitale Orthophotos 2016, 2017, 2018" ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich durch. 2 Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Befliegung zur Herstellung digitaler Luftbilder. Di... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 13. Dezember 2007 wurde für ein bestimmt bezeichnetes Projekt eine Bewilligung gemäß § 119 Abs. 1 und 2 Mineralrohstoffgesetz (MinroG) erteilt. 2 Mit Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend vom 18. Februar 2009 wurde im Zusammenhang mit demselben Projekt eine weitere Bewilligung gemäß § 119 Abs. 1 und 2 MinroG erteilt. 3 Die beiden Bescheide wurden jeweils im Rahmen einer mündlic... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist nigerianische Staatsangehörige und stellte am 24. November 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab sie an, Nigeria aufgrund des Konfliktes zwischen Moslems und Christen verlassen zu haben. 2 Der Antrag auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28. Juli 2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I) sowie hinsichtlich des Status der subsid... mehr lesen...
1 Die miteinander verheirateten Revisionswerber, Staatsangehörige Syriens, stellten am 8. November 2016 bei der Österreichischen Botschaft Ankara (ÖB) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Als Bezugsperson nannten sie ihren zum Antragszeitpunkt siebzehnjährigen Sohn. Diesem war mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14. September 2016 der Status eines Asylberechtigten zuerkannt worden. 2 Die ÖB wies... mehr lesen...
1 Dem Revisionswerber wurde aufgrund seiner Beschwerde gegen den - wegen des Vorliegens einer Aufenthaltsehe - abweisenden Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (Behörde) mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VwG) vom 24. Februar 2016 ein Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot Karte plus" gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) mit Gültigkeit vom 21. März 2016 bis 21. März 2017 erteilt. Zusammenführende war seine frühere Ehefrau (D.P.), von der er mit U... mehr lesen...