RS Vwgh 2018/9/4 Ra 2018/03/0073

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Veröffentlicht am 04.09.2018
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
93 Eisenbahn

Norm

B-VG Art133 Abs4;
EisenbahnG 1957 §36 Abs1 Z1;
EisenbahnG 1957 §36 Abs2;
VgEV 2009;

Rechtssatz

Wegen des Inkrafttretens der Verordnung BGBl. II Nr. 425/2009 wird die Anzahl potentieller eisenbahnrechtlicher Bauprojekte, bei denen ohne Bedachtnahme auf diese Verordnung die Genehmigungsfreiheit des Bauvorhabens zu beurteilen wäre, wohl verschwindend klein sein, weshalb nicht wahrscheinlich ist, dass noch über eine nennenswerte Anzahl vergleichbarer Fälle zu entscheiden sein wird; deshalb ist das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu verneinen (vgl. VwGH 24.6.2016, Ra 2016/02/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030073.L04

Im RIS seit

28.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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