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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Wegen des Inkrafttretens der Verordnung BGBl. II Nr. 425/2009 wird die Anzahl potentieller eisenbahnrechtlicher Bauprojekte, bei denen ohne Bedachtnahme auf diese Verordnung die Genehmigungsfreiheit des Bauvorhabens zu beurteilen wäre, wohl verschwindend klein sein, weshalb nicht wahrscheinlich ist, dass noch über eine nennenswerte Anzahl vergleichbarer Fälle zu entscheiden sein wird; deshalb ist das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu verneinen (vgl. VwGH 24.6.2016, Ra 2016/02/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030073.L04Im RIS seit
28.09.2018Zuletzt aktualisiert am
02.10.2018