Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführer hatten mit einem Antrag aus dem Jahr 1999, ergänzt durch einen am 31. Jänner 2001 vorgelegten Auswechslungsplan, beim Bürgermeister der Marktgemeinde Göllersdorf um die Baubewilligung für "diverse Stallungen und Zusatzgebäude" angesucht. 2. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde, der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Göllersdorf, den "Antrag [der Beschwerdeführer] vom 13.07.2005 [...] auf Übergang der Zuständi... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art119aAVG §61aNö GdO 1973 §60, §61VfGG §82VfGG §87 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines
Baubewilligungsansuchens durch den Gemeindevorstand wegen
Unzuständigkeit mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; Vorstellung
an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde für Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsberei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zahlen B393/04 und 484/04 Beschwerden gemäß Art144 B-VG anhängig, denen folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1. Die Beschwerdeführerinnen sind jeweils Alleineigentümerinnen zweier aneinander grenzender Grundstücke in Innsbruck. Mit Anträgen vom 26. Februar 2003 (B393/04) bzw. 29. Oktober 2002 (B448/04) suchten sie um Baubewilligungen zur Errichtung eines Wohnhauses auf ihren Grundstücken an. Zu diesem ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art119aEMRK 1. ZP Art1Tir BauO 2001 §26 Abs3 litcTir GemeindeO 2001 §125Tir RaumOG 1994 §55, §56, §115Tir RaumOG 2001 §54 Abs3, Abs5, §55, §71, §113 Abs1
Leitsatz: Verstoß einer Übergangsbestimmung des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2001 über ein Bauverbot im Fall des Nichtbestehens eines ergänzenden
Bebauungsp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Bescheid wurde in dem, über Beschwerde der Gemeinde St. Agatha zu B78/02 eingeleiteten Verfahren vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 4. März 2003 wegen Verletzung des der Gemeinde verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Selbstverwaltung aufgehoben. Mit Aufhebung des auch in diesem Verfahren angefochtenen Bescheides der Oö. Landesregierung ist im vorliegenden Verfahren der Beschwerdegegenstand weggefallen. Das Verfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung wird ein (rechtskräftiger) Beseitigungsauftrag des Bürgermeisters von St. Agatha, für den eine Erfüllungsfrist von 25 Jahren vorgesehen war, in Ausübung des Aufsichtsrechtes dahin geändert, dass die Frist von 25 Jahren behoben, im Übrigen der Beseitigungsauftrag für einen Zubau, der seit 1981 besteht, aber ausdrücklich aufrecht blieb. Die 25-jährige Erfüllungsfrist stelle eine e... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art116 Abs1B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art119aOö BauO 1994 §49 Abs1Oö GemeindeO 1990 §103VfGG §88
Leitsatz: Verletzung einer Gemeinde im Selbstverwaltungsrecht durch
aufsichtsbehördliche Entscheidung in der Sache selbst infolge
Aufhebung der Erfüllungsfrist eines baubehördlichen
Beseitigungsauftrages und solcherart Neuerlassung des
Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Tiroler Landesregegierung versagte als Aufsichtsbehörde der Gemeinde Fulpmes mit Bescheid vom 6. August 1999 gemäß §15 Abs7 Tiroler Straßengesetz 1989 (idF TStG 1989) die Genehmigung der mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. Mai 1998 verordneten Auflassung der Gschnalsgasse Gp. 2077/8, KG Fulpmes, als Gemeindestraße. Da die Gschnalsgasse bis zur Gemeindegrenze mit der Gemeinde Mieders führt und dort als Gemeindestraße von Mieders weiter verläuft, hat ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8500 Straßen
Norm: B-VG Art99B-VG Art119aF-VG 1948 §4Tir LandesO 1989 Art74 Abs4Tir StraßenG §15 Abs7
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte einer
Gemeinde durch die Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
der Auflassung einer Gemeindestraße; keine Verfassungswidrigkeit der
Rechtsgrundlagen für die Erforderlichkeit einer solchen Genehmigung
aufgrund des Vorliege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 18. Oktober 1994, LGBl. 0350/66-0, wurden allgemeine Gemeinderatswahlen für den 19. März 1995 ausgeschrieben. Das Ergebnis dieser Wahl in der Gemeinde Zwölfaxing wurde von der Wahlpartei "Bürgerliste Zwölfaxing 2000" mit Beschwerde angefochten. Die Landes-Hauptwahlbehörde beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung gab dieser Beschwerde mit Bescheid vom 28. April 1995, ZII/1-536-95, ni... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art117 Abs2B-VG Art119aNö GRWO 1994 §2Nö GdO 1973 §48Nö GdO 1973 §94
Leitsatz: Keine Verletzung der beschwerdeführenden Gemeinderäte im passiven
Wahlrecht durch die aufsichtsbehördliche Auflösung eines
Gemeinderates bereits vor der Konstituierung aufgrund der
rechtmäßigen Annahme der Besetzung von weniger als zwei Drittel der
Gemeinderatsmandate; keine Bedenk... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer richtet seine selbstverfaßte, nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigte Beschwerde gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Weinitzen vom 28. Dezember 1994, Z35/1990(94). Gemäß Art144 Abs1 B-VG iVm §82 VerfGG kann nur der Bescheid, der nach der gesetzlichen Ordnung des administrativen Instanzenzuges durch die im einzelnen in Betracht kommende höchste Verwaltungsbehörde ergangen ist, mittels Beschwerde beim Verfassun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119aB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Instanzenzugserschöpfung;
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos
Rechtssatz: Da der vorliegenden Beschwerde ausschließlich ein aufgrund eines Devolutionsantrages vom Gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Volksanwaltschaft beantragt gemäß Art148 e in Verbindung mit Art148 i Abs1 B-VG die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Adnet vom 25. April 1985 in der Fassung der Beschlüsse der Gemeindevertretung Adnet vom 9. Mai 1986, 25. September 1986 und 26. März 1987, der mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 10. Juli 1987 aufsichtsbehördlich genehmigt und als Verordnung durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 6. August bis 21. Au... mehr lesen...