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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art119aLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Instanzenzugserschöpfung; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Da der vorliegenden Beschwerde ausschließlich ein aufgrund eines Devolutionsantrages vom Gemeinderat erlassener Bescheid zugrunde liegt und das Rechtsmittel der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde nicht erhoben wurde, war die Beschwerde gemäß §19 Abs3 Z2 lita VfGG wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes aufgrund der Nichterschöpfung des Instanzenzuges als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Verfahrenshilfe, Gemeinderecht, VorstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B882.1995Dokumentnummer
JFR_10049372_95B00882_01