Entscheidungsgründe: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausfürungen sei nur in Kürze entgegengehalten, daß angebliche (sekundäre) Feststellungsmängel hinsichtlich der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem angelernten Beruf der rechtlichen Beurteilung zuzuordnen sind. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Zu berichtigen wäre lediglich das Entscheidungszitat zur Frage der Gleichstellung einer im Ausland absolvierten Ausbildung (SSV-NF 5/99 statt 5/90). Den Revisionausführungen ist ergänzend folgendes zu erwidern: Die im angefochtenen Urteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. 1. 1941 geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt. Seit den späten sechziger Jahren bis zum 25. 10. 1981 war er bei der Firma K***** als Kraftfahrer beschäftigt. Seither übte er keinen Beruf mehr aus und bezog vorübergehend Krankengeld und Arbeitslosengeld. Als Kraftfahrer hatte er Zustelltätigkeiten in Wien mit einem 3,5 t Lastkraftwagen vorzunehmen. Gelegentlich fielen auch Reparaturarbeiten an wie beispielsweise das Wechseln des Kupplungsbelages... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß (ab 1. 2. 1996) ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der am 30. 3. 1945 geborene Kläger keinen Beruf erlernt hat und seit dem 25. 7. 1996 bei der A***** GmbH in G***** ursprünglich in der Milchtrocknungsabteilung und später in der Rohstoffübernahme bzw Qualitätskontrolle beschäftigt ist. Er erlangte schließlich die innerbetriebliche Qualifkation als Meis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuh... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2ASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Während § 255 ASVG auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt, kommt es nach § 273 Abs 1 ASVG auf einen solchen Prüfungszeitraum nicht an. Entscheidungstexte 10 ObS 408/98t Entscheidungstext OGH 12.01.1999 10 ObS 408/98t 10 ObS 1/19y Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist nur die von den Vorinstanzen bejahte, von der Revisionswerberin hingegen verneinte Frage des Berufsschutzes des Klägers als angelernter Kellner strittig, welche Tätigkeit ihm nach dem medizinischen Leistungskalkül nicht mehr zumutbar ist, weil er nur noch leichte Arbeiten verrichten kann, soweit die Hebe- und Trageleistung fünf bis zehn Kilogramm nicht überschreitet und die Arbeitszeit ... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 10. 1943 geborene Kläger absolvierte eine Lehre als Schlosser und den Berufsschulbesuch, ohne jedoch die vorgesehene Lehrabschlußprüfung abzulegen. Er stieg dann sofort auf Helfertätigkeiten um und war unter anderem als Gerüster, Anstreicher und Hilfs- und Stahlarbeiter tätig. Die aufgrund der Ausbildung angeeigneten Grundkenntnisse hat der Kläger nie im Sinne des kompletten Berufsbildes angewendet, da er nie direkt im Beruf des Schlossers tätig war. Seine... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BbASVG §255 Abs2 EASVG §273
Rechtssatz: Ein Berufsfußballer hat - ungeachtet der Frage, ob es sich dabei um eine Angestellten- oder Arbeitertätigkeit handelt - weder Berufsschutz nach § 273 ASVG noch nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG, weil die gegenüber anderen Berufen völlig untypisch kurze Zeit der Ausübbarkeit von Anfang an feststeht. Der Berufsfußballer muss schon bei Beginn seiner Tätigkeit mit einem späteren Berufswechsel r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 11. 1965 geborene Kläger absolvierte bereits ab dem 8. Lebensjahr zweimal wöchentlich ein Fußballtraining und eine ganze Reihe von Fußballspielen. Nachdem er zunächst in einer Jugendmannschaft spielte, kam er 1978 zum Sportklub R*****, bei dem er in einer Nachwuchsmannschaft bis 1982 bereits wöchentlich viermal trainierte und jeweils ein Spiel absolvierte. Durch das Training sollten Ballannahme, Ballführung, Kopfballspiel, Schußtechnik, fußballtec... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. 8. 1996 lehnte die Beklagte den Antrag des am 23. 6. 1946 geborenen Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension mangels Invalidität ab. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage begehrte der Kläger die Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 3. 1996. Er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und traf folgende wes... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. 8. 1996 lehnte die Beklagte den Antrag des am 23. 6. 1946 geborenen Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension mangels Invalidität ab. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage begehrte der Kläger die Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 3. 1996. Er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und traf folgende wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen in der Revision noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen in der Revision noch folgendes entgegenzuhalten: Daß bei dem am 26. 6. 1943 geborenen Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend. Es genügt daher, gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf diese zu verweisen. Der Revisionswerber hält der das Erstgericht bestätigenden Auffassung des Berufungsgerichtes, wonach dem Kläger kein Berufsschutz zukomme und sein Verweisungsfeld für die begehrte Invaliditätspension nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen sei, bloß entgegen, daß ihm nicht zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 Ba
Rechtssatz: An die Feststellung der Tatsacheninstanzen, daß der Versicherte in seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit keine qualifizierten Kenntnisse erworben hat, ist der Oberste Gerichtshof gebunden (10 ObS 2388/96s). Entscheidungstexte 10 ObS 216/98g Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 216/98g ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die sowohl unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung als auch als Aktenwidrigkeit bekämpfte Feststellung mangelnder Fachkenntnisse für den erlernten (angelernten) Beruf eines Schlosser mit Berufsschutz nach § 255 Abs 1 bzw 2 ASVG muß an der abschließenden Aufzählung der zulässigen Revisionsgründe in § 503 ZPO scheitern. An die Feststellung der Tatsacheninstanzen, daß der Kläger in seiner ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 E
Rechtssatz: Zeiten, in denen ein Versicherter an der Ausübung seines erlernten (oder angelernten) Berufes durch Krankheit oder durch geminderte Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit gehindert war, können bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit überwiegend im Sinne des zweiten Satzes des § 255 Abs 2 ASVG ausgeübt wurde, nicht mitgezählt werden. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend folgendes zu erwidern: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO), weshalb es ausreicht, auf diese zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO), weshalb es ausreicht, auf diese zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Satz2 Ba
Rechtssatz: § 255 Abs 2 Satz 2 ASVG differenziert nicht, ob diese Beitragsmonate auf Lehrzeiten oder andere Zeiten, die Beitragsmonate begründen, entfallen. Entscheidungstexte 10 ObS 114/98g Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 114/98g 10 ObS 200/01m Entscheidungstext OGH 10.07.2001 10 ObS 200/... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 Satz2 Ba
Rechtssatz: Beitragszeiten, in denen eine Ausbildung erfolgt, sind bei Lehrzeiten am Beginn des Berufslebens zu neutralisieren (10 ObS 115/97b). Das bedeutet, daß die Invalidität eines Versicherten, der nach bestandener Lehrabschlußprüfung im erlernten Beruf tätig war, auch dann nach § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen ist, wenn die während des Lehrverhältnisses erworbenen Beitragsmonate überwiegen (SSV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 24.11.1995 den Antrag des Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab 1.10.1995 ab. Dagegen richtet sich die Klage mit dem Vorbringen, daß der Kläger aufgrund einer HIV-Infektion den erlernten Beruf eines Kellners nicht mehr ausüben könne. Die beklagte Partei beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es stellte fest, daß der am 14.1.1966 geborene Kläger de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Nach den maßgeblichen Feststellungen leistete die Klägerin, die keinerlei theoretische Ausbildung genoß, als Kind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - hilfsweise - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die - hilfsweise - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß der am 3.7.1953 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung einer Invaliditäts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1.3.1944 geborene Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, erlernte keinen Beruf, wurde aber bei einem Bauunternehmen in der Türkei als Verputzer angelernt. In den letzten 24 Jahren vor dem Stichtag war er bei einem österreichischen Unternehmen als Verputzer-Facharbeiter tätig. Er verrichtete Naßputzarbeiten, daß sind Verputzarbeiten an Innen- und Außenwänden, Decken, Gewölben und Simsen, sowie Trockenausbauarbeiten, das sind Montagen von Wand- und D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Die von den Vorinstanzen bejahte Verweisung des Klägers, dem als gelernten Tischler Berufsschutz zukommt, auf die Tätigkeit eines Einrichtungsberaters entspricht den Kriterien, wie sie vom Obersten Gerichtshof in seiner erst jüngst ergangenen Entscheidung SSV-NF 10/58 (im Zusammenhang mit der Verweisung eines Tischl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.8.1948 geborene Kläger kann leichte bis mittelschwere Arbeiten unter Einhaltung der üblichen Arbeitszeiten und Ruhebedingungen verrichten, wobei diese Tätigkeiten im Sitzen, Gehen und Stehen, im Freien sowie in geschlossenen Räumen durchgeführt werden können und auch Tätigkeiten mit Fingergeschicklichkeit einschließen. Überkopfarbeiten, Bück- und Hebearbeiten sind um ein Drittel eines Arbeitstages zu verkürzen und gleichmäßig auf diesen zu verteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 17.11.1947 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Sie war von Mai 1978 bis Jänner 1995 als Pflegerin (Hilfsschwester) in einem Pflegeheim in der Schweiz beschäftigt. Zu den von ihr verrichteten Pflegediensten gehörten das Waschen der Patienten, das Neuverbinden der Wundflächen bei Wundliegen, die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, das Richten der Betten, Wechseln der Windeln, Reichen der Leibschüssel, Baden oder Duschen und Umbetten der Pati... mehr lesen...
Begründung: Der am 5.9.1943 im ehemaligen Jugoslawien geborene Kläger arbeitete nach achtjährigem Schulbesuch zunächst in der Landwirtschaft und kam - nach Ableistung des Militärdienstes in seiner Heimat - 1970 nach Österreich, wo er zunächst als Hilfsarbeiter beschäftigt war. In dieser Zeit erwarb er die Führerscheinklassen A, B, C und E. Seit 1975 war er im Fernverkehr als Kraftfahrer tätig, von 1981 bis 1992 bei einer internationalen Transportfirma, daran anschließend bis End... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 3. Satz ZPO). Die Verletzung einer Anleitungspflicht zur Gutachtensergänzung (des internistischen Sachverständigen) wurde in der Berufung nicht gerügt und kann daher in der Revision nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV-NF 1/68). Der geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, 3. Satz ZPO). Die Verletz... mehr lesen...