Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision zeigt keine im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage auf: Der Revisionswerber gesteht die Richtigkeit der Beurteilung des Berufungsgerichts ausdrücklich zu, dass er durch die Ausübung des Berufs eines Autobuslenkers vor der Ablegung der Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer keinen Berufsschutz erworben hat, weil hiefür Kenntnisse und Fähigkeiten, die den im Lehrberuf des Berufskraftfa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Johannes Denk (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Anton P*****, ohne Beschäftigung... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage wendet sich der am 1. 2. 1949 geborene Kläger gegen die mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherung vom 23. 12. 1999 erfolgte Ablehnung seines Antrages, ihm ab 1. 12. 1999 die Invaliditätspension zu gewähren. Das Erstgericht wies das Klagebegehren auch im zweiten Rechtsgang ab. Der Kläger habe den Beruf eines Kfz-Schlossers bzw -Mechanikers erlernt, diesen jedoch nur kurz ausgeübt, weil er in den letzten 15 Jahren vor der Antragstellung a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gottfried Winkler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Stanislav M*****, vertreten durch Dr. Ku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Matzka (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Günther Degold (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Milorad R*****, ohne Beschäftigung, BIH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 25. 11. 1999 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 14. 9. 1999 auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab, weil der Kläger nicht invalid sei. Mit seiner gegen diesen Bescheid gerichteten, am 13. 1. 2000 eingebrachten Klage begehrt der Kläger, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm die Invaliditätspension ab Stichtag in der gesetzlichen Höhe zu gewähren. Er brachte in der Klage vor, er sei am 1. 5. 1947 geboren und während ... mehr lesen...
Begründung: Nach der hier maßgebenden Neuregelung der Revisionszulässigkeit im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren durch die Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76 (vgl Art XI Abs 6) ist gegen das Urteil des Berufungsgerichts die Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Prozessrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "P... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Wolf (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Leopold Smrcka (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Peter G*****, ohne Beschäftigung, *****, ve... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 4. 1949 geborene Kläger hat den Beruf eines Kellners angelernt. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 10. 1998) liegen 74 Beitragsmonate. Von 20. 8. 1986 bis 19. 12. 1988 (29 Beitragsmonate) war der Kläger Kellner in einem Café-Restaurant mit Schanigarten, das Vor-, Haupt- und Nachspeisen angeboten hat. Der Kläger musste dort allein ca 10 Tische (ohne Schanigarten) betreuen. Er hat den Gästen Speisenfolgen und Weine empfohlen, Gedecke gelegt, das Weinse... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 4. 1949 geborene Kläger hat den Beruf eines Kellners angelernt. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 10. 1998) liegen 74 Beitragsmonate. Von 20. 8. 1986 bis 19. 12. 1988 (29 Beitragsmonate) war der Kläger Kellner in einem Café-Restaurant mit Schanigarten, das Vor-, Haupt- und Nachspeisen angeboten hat. Der Kläger musste dort allein ca 10 Tische (ohne Schanigarten) betreuen. Er hat den Gästen Speisenfolgen und Weine empfohlen, Gedecke gelegt, das Weinse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Begehren des am 20. 6. 1956 geborenen Klägers, der Berufsschutz als gelernter Kfz-Mechaniker genießt, auf Zuerkennung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 9. 1999 auch im zweiten Rechtsgang ab. Es ging bei seiner Entscheidung auf Grund des eingeholten berufskundlichen Gutachtens ua davon aus, dass der Kläger auf Grund des näher beschriebenen medizinischen Leistungskalküls noch die Verweisungstätigkeiten eines qualifizie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichn... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. 8. 1949 geborene Kläger besuchte über einen Zeitraum von neun Jahren eine choreographische Schule in Rumänien, die er mit einem Diplom abschloss. Anschließend war er fünf Jahre in Rumänien an einem Opernhaus als Balletttänzer tätig. Von November 1972 bis 1974 war er als Balletttänzer am Stadttheater Klagenfurt, danach am Opernhaus Graz und dann wieder am Stadttheater Klagenfurt beschäftigt. Von 1977 bis 1980 übte er seine Tätigkeit aufgrund eines Bühnenvertrag... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 28. 8. 1944 geborene Kläger hat den Beruf eines Bäckers erlernt. Während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1. 1. 2001) war er in 179 Beitragsmonaten als Textilarbeiter bei der Firma E***** tätig. Der Kläger hat dort im Wesentlichen immer die gleiche Tätigkeit verrichtet. Er arbeitete an der sogenannten „Poolstraße", wo er 1,4 m breite Stoffbahnen zu scheren hatte. Dabei musste er das Fleece in der Weise bearbeiten, dass überflüssige Stoffteile entfe... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 10. 1. 2001 lehnte die Beklagte den Antrag des am 18. 3. 1948 geborenen und in der Bundesrepublik Jugoslawien wohnhaften Klägers vom 5. 10. 1999 auf Gewährung der Invaliditätspension ab, weil der Kläger nicht invalid sei. Mit seiner gegen diesen Bescheid gerichteten Klage begehrt der Kläger, die Beklagte zur Gewährung der Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe ab dem Stichtag zu verurteilen. Aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustands sei er n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der - wenn auch unter dem Titel unrichtige rechtliche Beurteilung - neuerlich gerügte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung keiner
Begründung: bedürfte (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO), ist der Revision kurz zu erwidern: Der - wenn auch unter dem Titel unrichtige rechtliche Beurteilung - neuerlich gerügte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung keiner
Begründung: bedürfte (Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 2. 1943 geborene Kläger hat den Beruf eines Lithografen in der Offset-Branche erlernt und immer in dieser Branche gearbeitet, und zwar als Offset-Kopierer und zuletzt als Submonteur. Seit 30. 6. 1995 ist der Kläger nicht mehr berufstätig. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 3. 2000) hat der Kläger bei drei verschiedenen Firmen als Submonteur gearbeitet. Seine Tätigkeit bestand zu etwa 80 % darin, dass er über einen Leuchttisch gebeugt und du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze entgegenzuhalten, dass Verfahrensmängel erster Instanz (hier: unterlassene Einholung eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens), deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, im Revisions... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. 1. 1948 geborene Kläger arbeitete nach seinen eigenen Angaben in den letzten 15 Jahren vor der Antragstellung (27. 11. 1996) als LKW-Fahrer, zuletzt in Jugoslawien, wobei er grenzüberschreitend auch in Italien und Russland unterwegs war und auch Zollformalitäten abgewickelt hat. Bis 1976 war er in Österreich tätig, seither als Chauffeur und Spediteur in Jugoslawien. In Österreich erwarb er 66 Versicherungsmonate. Nach seinem - im Detail festgestellten - Leistu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23. 6. 1954 geborene Kläger hat den Beruf eines Maschinenschlossers erlernt, jedoch in der Folge nicht ausgeübt. Ab 1972 war er in einem Baustoffunternehmen als Kraftfahrer beschäftigt, wobei er zuletzt Baumaterialien an Baustellen zustellte. Als LKW-Fahrer im Fernverkehr war er nicht tätig. Ab 1982 war er als Kraftfahrer in der Straßenverwaltung des Landes Kärnten beschäftigt. Anfangs führte er Arbeiten mit einer Bodenmarkiermaschine durch. Er wurde aber... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten steht fest, dass der am 15. 7. 1948 geborene Kläger keinen Beruf, insbesondere auch nicht jenen des Berufskraftfahrers, erlernt hat. Er übte nach den Feststellungen während der letzten 15 Jahre von dem Stichtag hauptsächlich eine Tätigkeit als LKW-Chauffeur aus, wobei er auch mit Fahrten in das Ausland betraut war. Er erledigte Zollformalitäten, be- und entlud den LKW und nahm kleinere Reparaturarbeiten wie beispielsweise die Reinigung des Treibstofftanks be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 11. 1947 geborene Klägerin hat ursprünglich einen kaufmännischen Beruf erlernt und diesen in verschiedenen Betrieben mit verschiedenen Aufgabengebieten bis Mitte 1972 ausgeübt. Nach einigen Jahren ohne Berufstätigkeit war die Klägerin von 1983 bis 1991 wieder im Verkauf tätig, dies allerdings nur in den Monaten November und Dezember. Von 1992 bis 1999 arbeitete die Klägerin als Stützkraft in einer Sonderschule. Zum Stichtag 1. 8. 1999 weist die Klägeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, die einen Berufsschutz des Klägers als angelernter Heizungsinstallateur (§ 255 Abs 2 ASVG) verneint haben, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch Folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, die einen Berufsschutz des Klägers als angelernter Heizungsinstallateur (Paragraph 255, Absatz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die Klägerin als zahnärztliche Assistentin die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger bereits in der Berufung geltend gemachten Mängel des Verfahrens erster Instanz (Einholung von weiteren Gutachten und Vornahme eines Persönlichkeitstests) hat das Berufungsgericht verneint, sodass sie nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können (Kodek in Rechberger2 § 503 ZPO Rz 3; SSV-NF 7/74, 11/15 ua; RI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Feststellungen der Tatsacheninstanzen hat der Kläger keinen Beruf erlernt. Zuletzt hat er überwiegend als Schwarzdecker in Zagreb gearbeitet und dabei nur eine Teiltätigkeit der qualifizierten Tätigkeit eines Dachdeckers ausgeführt. Weiters wurde festgestellt, dass für den Kläger trotz seiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Österreich noch die (nicht kalkülsüberschreiten... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 Ba
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Prüfung der Verweisbarkeit eines Versicherten nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG muss unterschieden werden, ob ein Berufsschutz im Sinn eines gelernten oder angelernten Berufes erst zu erwerben ist oder ob ein bereits erworbener Berufsschutz durch später ausgeübte Teiltätigkeiten weiterhin erhalten bleibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...