RS OGH 1998/3/31 10ObS114/98g

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Norm

ASVG §255 Abs1 Ba
ASVG §255 Abs2 Satz2 Ba

Rechtssatz

Beitragszeiten, in denen eine Ausbildung erfolgt, sind bei Lehrzeiten am Beginn des Berufslebens zu neutralisieren (10 ObS 115/97b). Das bedeutet, daß die Invalidität eines Versicherten, der nach bestandener Lehrabschlußprüfung im erlernten Beruf tätig war, auch dann nach § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen ist, wenn die während des Lehrverhältnisses erworbenen Beitragsmonate überwiegen (SSV-NF 4/27 = DRdA 1991, 252; 10 ObS 115/97b).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109896

Dokumentnummer

JJR_19980331_OGH0002_010OBS00114_98G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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