Norm: AMFG idF BGBl 1987/616 §25 Abs1ASVG §225 Abs1 Z1ASVG §255 Abs1 EASVG §255 Abs2 E
Rechtssatz: Versicherungszeiten, die der Versicherte während einer Schulung beim Arbeitsamt nach dem AMFG erworben hat, sind als Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG anzusehen. Entscheidungstexte 10 ObS 125/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 10 ObS 125/94 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 BaASVG §255 Abs3 BbASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Eine Stationsgehilfin in einem Pflegeheim übt keine Angestelltentätigkeit aus. Ihre geminderte Arbeitsfähigkeit ist ungeachtet ihrer Versicherung in der Pensionsversicherung der Angestellten nach der analog anzuwendenden Bestimmung des § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 ObS 109/94 Ents... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Bb
Rechtssatz: Wer einen Küchenbetrieb, dem die regelmäßige Versorgung von einhundertdreißig Personen obliegt, weitgehend selbständig führt und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten verrichtet, übt einen angelernten Beruf im Sinne des § 255 Abs 2 ASVG aus, auch wenn in diesem Betrieb nur Hausmannskost zubereitet wird. Entscheidungstexte 10 ObS 247/93 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Bb
Rechtssatz: Wird in der Praxis auch von gelernten Universalschweißern teilweise nicht verlangt, Berechnungen und Zeichnungen selbst anzufertigen, steht das Fehlen solcher Kenntnisse sowie die mangelnde Kenntnis seltener Schweißtechniken wie das Kaltpreßschweißen der Annahme eines angelernten Berufes nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 217/93 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Bb
Rechtssatz: Ein gelernter Tapezierer, der überwiegend mit dem Vulkanisieren und der Montage von Förderbändern beschäftigt ist, darüber hinaus aber auch Sattlerarbeiten und Tapeziererarbeiten verrichtet, übt einen angelernten Beruf aus. Entscheidungstexte 10 ObS 175/93 Entscheidungstext OGH 28.10.1993 10 ObS 175/93 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs2 Ba
Rechtssatz: Ein angelernter Beruf im Sinne des § 255 Abs 2 Satz 1 ASVG liegt auch dann vor, wenn der Versicherte eine Tätigkeit ausübt, für die es erforderlich ist, durch praktische Arbeit qualifizierte Kenntnisse oder Fähigkeiten zu erwerben, die sich auf ein oder mehrere Teilgebiete verschiedener Lehrberufe erstrecken und in ihrer Gesamtheit jenen eines ausgelernten Facharbeiters gleichzuhalten sind. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 Ba
Rechtssatz: Hat ein Versicherter einen Beruf erlernt, so ist in die Prüfung, ob er diesen Beruf überwiegend im Sinne des § 255 Abs 2 ASVG ausgeübt hat, nur die Zeit nach Abschluss der Lehrzeit einzubeziehen. Die Lehrzeit gilt weder als Zeit der Ausübung eines erlernten, noch eines nichtqualifizierten Berufes. Entscheidungstexte 10 ObS 183/93 Ents... mehr lesen...
Begründung: Der am 25.6.1955 geborene Kläger hat innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1.11.1990) 67 Versicherungsmonate in verschiedenen Branchen erworben. Er war als Hilfsarbeiter und Baggerfahrer beschäftigt. Einen Beruf erlernte er nicht. Seit 18.11.1986 geht er keiner pflichtversicherten Tätigkeit nach. Er begehrt die Gewährung einer Invaliditätspension. Mit Bescheid vom 10.4.1991 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers mangels Invalidität ab. Die dagegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im zweiten Rechtsgang verurteilte das Erstgericht die Beklagte, dem am 10.12.1942 geborenen Kläger ab 1.5.1988 eine Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Der überwiegend im angelernten Beruf eines Maurers tätig gewesene Kläger gelte als invalid iS des § 255 Abs 1 ASVG, weil seine Arbeitsfähigkeit infolge seines körperlichen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen eines gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. Mai 1966 geborene Kläger erlernte ab Juli 1981 den Beruf eines Kellners und legte nach dreijähriger Ausbildungszeit die Lehrabschlußprüfung ab. Während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1.September 1990) erwarb er 57 Beitragsmonate, und zwar 41 Monate als Kellner (darin enthalten 36 Monate Lehrzeit) und 16 Monate als Portier. Seit 1.Oktober 1989 ist er als selbständig erwerbstätiger Gastronom tätig und nach dem GSVG pflichtversichert. Am 13.Ju... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 12.10.1990 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers vom 7.9.1990 auf Invaliditätspension ab, weil er nicht invalid sei. Die auf die abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß "ab Antragstag" gerichtete fristgerechte Klage stützt sich darauf, daß der Kläger wegen seines körperlichen Zustandes weder seinen überwiegend ausgeübten erlernten Beruf als Fußbodenverleger bzw angelernten Beruf als Belagsverleger noch überhaupt eine geregelte Arbeit ausübe... mehr lesen...