Norm
ASVG §255 Abs2 ERechtssatz
Zeiten, in denen ein Versicherter an der Ausübung seines erlernten (oder angelernten) Berufes durch Krankheit oder durch geminderte Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit gehindert war, können bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit überwiegend im Sinne des zweiten Satzes des § 255 Abs 2 ASVG ausgeübt wurde, nicht mitgezählt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110093Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010