Norm
ASVG §255 Abs2Rechtssatz
Während § 255 ASVG auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt, kommt es nach § 273 Abs 1 ASVG auf einen solchen Prüfungszeitraum nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111370Im RIS seit
11.02.1999Zuletzt aktualisiert am
05.03.2019