RS OGH 1999/1/12 10ObS408/98t, 10ObS1/19y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1999
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Norm

ASVG §255 Abs2
ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Während § 255 ASVG auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt, kommt es nach § 273 Abs 1 ASVG auf einen solchen Prüfungszeitraum nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111370

Im RIS seit

11.02.1999

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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