Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §16 Abs1
Rechtssatz: Der angemessene Betrag nach § 12 Abs 3 und § 16 Abs 1 MRG ist gleich hoch. Damit fehlt der Forderung der Vermieter jede Berechtigung, bei Ermittlung der Höhe des angemessenen Betrages eine Verletzung der Instandhaltungspflicht des Unternehmensveräußerers zu berücksichtigen. Entscheidend ist der Zustand des Mietgegenstandes im maßgebenden Zeitpunkt des Mietrechtsüberganges. Denn auch bei einer Neuver... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §16 Abs1
Rechtssatz: Das Gesetz beschränkt sich in Anlehnung an die Diktion der deutschen Gesetzgebung auf eine Aufzählung der die Mietzinshöhe bestimmenden Faktoren, enthält aber keinen Hinweis über die anzuwendenden Berechnungsmethode zur Feststellung des angemessenen Mietzinses. Entscheidungstexte 5 Ob 70/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 5 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller erwarb durch Kauf am 25.2.1982 das in einem Geschäftsraum im Haus der Antragsgegner in 1180 Wien, Währinger Straße 100, betriebene Kleinhandelsunternehmen und führte es im Mietgegenstand weiter. Nach der Verständigung des Hausverwalters von dem übergang der Hauptmietrechte auf den Erwerber des Unternehmens begehrten die Vermieter im April 1982 die Erhöhung des bisherigen niedrigeren Hauptmietzinses auf den ihrer Ansicht nach angemessenen Monatsbetrag vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer des Hauses Graz, Glacisstraße 43 a. Mit Vertrag vom 29.3.1934, ergänzt durch den Zusatzvertrag vom 6.6.1956, mieteten Alois und Maria F von den Rechtsvorgängern der Kläger ab 1.4.1934 die im Parterre des Hauses gelegenen Kaffeehausräumlichkeiten (Cafe G) samt der dazugehörigen Wohnung und Nebenräumen für die Dauer von 15 Jahren. Im Punkt 10 des Vertrages wurde festgehalten, daß Untervermietungen jeder Art nur mit ausdrücklicher schr... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs4 Ca
Rechtssatz: Die Ausnahmeregelung des § 12 Abs 4 MRG darf nicht auf den im § 12 Abs 3 MRG geregelten Fall des gesetzlichen Eintrittes eines Unternehmenserwerbers anstelle des Veräußerers in ein den Regelungen des MRG unterliegendes Geschäftsraumnutzungsverhältnis ausgedehnt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 605/85 Entscheidungstext OGH 27.06.1985 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft. Sie hat mit der Erstbeklagten über Geschäftsräumlichkeiten - die sie zuvor auf Grund eines am 15.Juli 1965 geschlossenen Mietvertrages (Beilage C) zu Geschäftszwecken in Bestand gegeben hatte - einen Nutzungsvertrag im Sinne der am 28. September 1982 errichteten Urkunde (laut Beilage A) geschlossen. Diese Urkunde wurde unter Verwendung eines Formulars für Wohnungs-Nutzungsverträge abgefaßt; dabei... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §27
Rechtssatz: Wird dem Vermieter eine Leistung dafür erbracht, dass die Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG durch eine vertragliche Regelung im Dreiparteienverhältnis (Altmieter=Unternehmensveräußerer, Neumieter = Unternehmenserwerber und Vermieter) vermieden und eine unsichere Lage beseitigt wird, ist eine solche Leistung als eine grundsätzlich entgeltliche anzusehen vgl (§ 1380 ABGB). Sie wäre nur als sittenwidrig anzus... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §27
Rechtssatz: Die Unterstellung eines jeglichen Entgelts für eine Zustimmung zum Mieterwechsel unter die unzulässigen Vereinbarungen läßt sich nicht ohne weiteres auf Fälle übertragen, in denen nach der neuen Rechtslage dem Vermieter eine Leistung dafür erbracht wird, daß die Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG durch eine vertragliche Regelung im Dreiparteienverhältnis (Altmieter=Unternehmensveräußerer, Neumieter=Unterneh... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §27
Rechtssatz: Wenn dem Vermieter eine Leistung dafür erbracht wird, daß die Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG durch eine vertragliche Regelung im Dreiparteienverhältnis (Altmieter=Unternehmensveräußerer, Neumieter=Unternehmenserwerber und Vermieter) vermieden werden, muß die Partei, die sich darauf beruft, daß sich der Vermieter gegen die guten Sitten eine Leistung versprechen oder erbringen ließ dartun, daß der von ihr... mehr lesen...
Norm: AktG §219MRG §12 Abs3 CaMRG idF 3. WÄG §12a Abs1MRG idF 3. WÄG §12a Abs3
Rechtssatz: Das Wesen der Verschmelzung besteht in den beiden Fällen des § 219 AktG in der Vereinigung der Gesellschaft unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, die von den Vertragspartnern der vereinigten Gesellschaften hingenommen werden muss. Alle Arten der Gesamtrechtsnachfolge sind aber von § 12 Abs 3 MRG nicht betroffen. ... mehr lesen...
Begründung: Dem zur Entscheidung gestellten Antrag des Vermieters, daß er berechtigt sei, von der belangten B Linoleum-Teppiche-Gardinen Aktiengesellschaft als Mieterin des Geschäftslokales im Hause Mariahilferstraße 75 - Amerlingstraße 19 im 6. Wiener Gemeindebezirk gemäß § 12 Abs 3 Satz 3 MRG einen angemessenen Hauptmietzins von monatlich S 100,-- je Quadratmeter Nutzfläche ab 1. Februar 1983 zu verlangen, liegt der Sachverhalt der Verschmelzung der vormaligen Mieterin D E & F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 2. 2. 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger die Verurteilung der Beklagten, die ihnen gehörende Liegenschaft EZ 508 KG *****, bestehend aus den Grundstücken 380 Bauarea Haus Nr 44 in ***** und 1800/14 Garten, in *****, die von ihr benützt werde, zu räumen und ihnen geräumt zu übergeben. Sie brachten vor, sie seien je zur Hälfte Eigentümer der genannten Liegenschaft. Diese bestehe aus einem Geschäftslokal und einer Wohnung und ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §43 Abs1
Rechtssatz: An der Verfassungskonformität der Bestimmung des § 12 Abs 3 MRG bestehen trotz des Eingriffes in bestehenden Verträge durch § 43 Abs 1 MRG keine Zweifel. Entscheidungstexte 5 Ob 597/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 597/84 Veröff: SZ 57/191 = EvBl 1985/150 S 690 = RdW 1985,274 = MietSlg XXXVI/45 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Das für den Mietvertragsübergang im § 12 Abs 3 MRG aufgestellte Erfordernis der Unternehmensweiterfürung durch den Erwerber ist in dem Zeitpunkt als erfüllt anzusehen, in dem Erwerber auf Grund des Kaufvertrages mit dem Hauptmieter das Unternehmen zur Weiterführung übernommen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 597/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §12 Abs3 Ce
Rechtssatz: Kein Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG bei einem Einfamilienhaus das zu geschäftlichen Zwecken vermietet wird sondern Anwendung des § 12 Abs 3 MRG. Die Möglichkeit einer künftigen Wiederverwendung als Einfamilienhaus nach Auflösung des Mietvertrages reicht für Anwendung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG nicht aus. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: § 12 Abs 3 MRG knüpft an die Veräußerung eines Unternehmens, das der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit im Mietgegenstand betreibt - worunter nur die endgültige Übertragung der Rechte am Unternehmen verstanden werden kann - nicht aber an die Verpachtung an. Entscheidungstexte 7 Ob 647/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 7 Ob 647/84 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin und ihr Ehemann hatten seit 1950 Geschäftsräumlichkeiten im Haus ***** in ***** gemietet. Als die Liegenschaftseigentümer das Haus im Jahr 1963 umbauen wollten, schlossen sie mit den Geschäftsmietern einen schriftlichen Vertrag, wonach das Mietverhältnis an den neu errichteten Werkstatt- und Geschäftsräumen aufrecht bleibe und der Monatshauptmietzins 200 S betrage. Am 17. Mai 1982 errichteten die Ehegatten und ihr Sohn einen mit Notariatsakt beurku... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs3
Rechtssatz: Der durch Schenkung bewirkte Übergang des Unternehmens eines Mitmieters der Geschäftsräumlichkeit auf einen anderen Mitmieter, der schon bisher Träger der Mietrechte war und nun das Unternehmen in dem von ihm (mitgemieteten) gemieteten Geschäftsräumen weiterführt, fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 MRG. Durch die Unternehmensübertragung wurde allerdings die Rechtsposit... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses *****, in dem sich Geschäftsräumlichkeiten (zwei Räume im Ausmaß von 42,83 m 2 ) befinden, die vorerst an Martha H*****, zum Betrieb einer Tabaktrafik vermietet waren. Mit 1. 1. 1984 sind die Hauptmietrechte gemäß § 12 Abs 3 MRG auf die Antragsgegnerin übergegangen. Mit dem am 27. 12. 1983 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die Antragstellerin die Entscheidung, dass gemäß § 12 Abs 3 MRG für das Mietobjekt der ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs5
Rechtssatz: Der gemäß § 12 Abs 3 MRG "angemessene" Hauptmietzins kann wertgesichert begehrt werden. Trotz Fehlen einer Wertsicherungsklausel im Bestandvertrag zwischen Vermieter und Unternehmensveräußerer, kann der Vermieter vom Erwerber des Mietrechts den "angemessenen" Hauptmietzins wertgesichert unter sinngemäßer Anwendung des § 16 Abs 4 MRG begehren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Enthält ein Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten die Vereinbarung, dass die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf die Erben und Rechtsnachfolger beider Vertragsteile übergehen sollen, dann löst der im Falle der Veräußerung des vom Mieter im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens eintretende Mieterwechsel den in § 12 Abs 3 MRG normierten Anspruch des Vermieters, vom Erwerber des... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: § 12 Abs 3 MRG normiert einen bei Vorliegen der darin genannten Voraussetzungen ex lege eintretenden Vertragsübergang, der grundsätzlich die gesamte Vertragsstellung mit allen Nebenrechten und Nebenpflichten, mit der Zuständigkeit zur Empfangnahme und Abgabe von Gestaltungserklärungen sowie mit der aktiven und passiven Legitimation zur Geltendmachung anderer Rechte aus dem Mietverhältnis umfaßt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Der in § 12 Abs 3 MRG geregelte Mietrechtsübergang wird nicht an einen Dauerzustand, sondern an den zusammengesetzten Tatbestand der Unternehmensveräußerung durch den Hauptmieter der Geschräftsräumlichkeiten an den Erwerber und an dessen Weiterführung des erworbenen Unternehmens geknüpft. Dabei ist die Veräußerung ein zeitlich punktuelles Ereignis; die Führung eines Unternehmens dagegen ein Dauerzustand.... mehr lesen...
Norm: ABGB §5MRG §43 ffMRG §12 Abs3 Cb
Rechtssatz: Unternehmensveräußerungen, auf die zwar alle Kriterien des § 12 Abs 3 MRG zutreffen, die aber bereits v o r dem Inkrafttreten des MRG vollzogen waren, bewirken mangels besonders angeordneter Rückwirkung keinen gesetzlichen Mietrechtsübergang nach der genannten Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 6 Ob 668/83 Entscheidungstext OGH 26.05.19... mehr lesen...