Norm
MRG §1 Abs4 Z2Rechtssatz
Kein Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG bei einem Einfamilienhaus das zu geschäftlichen Zwecken vermietet wird sondern Anwendung des § 12 Abs 3 MRG. Die Möglichkeit einer künftigen Wiederverwendung als Einfamilienhaus nach Auflösung des Mietvertrages reicht für Anwendung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069363Dokumentnummer
JJR_19841127_OGH0002_0050OB00597_8400000_001