Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Das Gesetz beschränkt sich in Anlehnung an die Diktion der deutschen Gesetzgebung auf eine Aufzählung der die Mietzinshöhe bestimmenden Faktoren, enthält aber keinen Hinweis über die anzuwendenden Berechnungsmethode zur Feststellung des angemessenen Mietzinses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070253Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009