Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Die Ausnahmeregelung des § 12 Abs 4 MRG darf nicht auf den im § 12 Abs 3 MRG geregelten Fall des gesetzlichen Eintrittes eines Unternehmenserwerbers anstelle des Veräußerers in ein den Regelungen des MRG unterliegendes Geschäftsraumnutzungsverhältnis ausgedehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070425Dokumentnummer
JJR_19850627_OGH0002_0060OB00605_8500000_001