Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Das für den Mietvertragsübergang im § 12 Abs 3 MRG aufgestellte Erfordernis der Unternehmensweiterfürung durch den Erwerber ist in dem Zeitpunkt als erfüllt anzusehen, in dem Erwerber auf Grund des Kaufvertrages mit dem Hauptmieter das Unternehmen zur Weiterführung übernommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070507Dokumentnummer
JJR_19841127_OGH0002_0050OB00597_8400000_005