Norm
MRG §12a Abs1Rechtssatz
Der durch Schenkung bewirkte Übergang des Unternehmens eines Mitmieters der Geschäftsräumlichkeit auf einen anderen Mitmieter, der schon bisher Träger der Mietrechte war und nun das Unternehmen in dem von ihm (mitgemieteten) gemieteten Geschäftsräumen weiterführt, fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 MRG. Durch die Unternehmensübertragung wurde allerdings die Rechtsposition der beiden Mitmieter als Vertragspartner der Vermieterin nicht verändert. Da § 12 Abs 3 MRG diesen Fall nicht erfasst, käme ein Ausscheiden des Überträgers des Unternehmens aus seinen Rechten und Pflichten als Mitmieter nur mit Zustimmung der Vermieterin in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070029Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019